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  • Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Der vorliegende Band ist der erste von zwei aufeinanderfolgenden Bänden, die dem Thema 'Die Umsetzung wirtschaftspolitischer Grundkonzeptionen in die kontinentaleuropäische Praxis des 19. und 20. Jahrhunderts' gewidmet sind.Wirtschaftswissenschaftler entwerfen wirtschaftspolitische Grundkonzeptionen. Wie aber wurden diese in die Praxis umgesetzt Wiederholt gewinnt man den Eindruck, daß die Umsetzung dem Zufall und dem politischen Tagesopportunismus mehr verdankt als der wissenschaftlichen Idee.Nicht nur bei der politisch interessierten Allgemeinheit, sondern auch bei Wirtschaftswissenschaftlern das Verständnis für die Prozesse ihrer gesellschaftlichen und politischen Wirkungsgeschichte zu wecken, war das Bestreben des Dogmenhistorischen Ausschusses in seiner Themensetzung.Birger P. Priddat schildert, wie Karl Heinrich Rau die grundsätzlichen Postulate von Adam Smith für die deutsche Verwaltungs- und Gesetzgebungspraxis fruchtbar zu machen versuchte und wie er damit ein Deregulierungsprogramm als neue Aufgabe der Verwaltungsjuristen entwarf. Karl Heinz Schmidt zeigt, wie die jüngere deutsche historisch-ethische Schule in ihrer Gestalt als sozialpolitische Schule ein markantes Beispiel für die erfolgreiche Politikbeeinflussung durch die wirtschaftswissenschaftliche Konzeption einer Gruppe von Gelehrten bietet. Der Beitrag des Herausgebers ist ganz und gar von der Skepsis getragen, ob in Mitteleuropa wirtschaftsliberale Politik tatsächlich auf die wissenschaftlichen Konzepte der großen liberalen Ökonomen zurückging. Rainer Klump erklärt die Entstehung des Konzeptes der Sozialen Marktwirtschaft bis zur Währungsreform aus dem Konvergenzprozeß recht unterschiedlicher Einzelströmungen, ein Beitrag, welchen Norbert Kloten in seinem Koreferat zu hinterfragen versucht. Abschließend schildert Kloten in faszinierendem Detail die konzeptionellen Schwierigkeiten der Erarbeitung der deutsch-deutschen Währungsreform von 1990. In der Weite seines zeitlichen Horizontes führt der Band somit in Politikwerdungsprozesse unter ganz verschiedenen historischen Bedingungen ein. 234 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Abgrenzung zwischen der Drittschadensliquidation und dem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte ist Gegenstand vieler Kontroversen. Dabei zeigt sich in neuerer Zeit ein gewisser Vorzug für den vertraglichen Drittschutz; umgekehrt wird die Legitimation der Drittschadensliquidation bisweilen ganz in Zweifel gezogen. Demgegenüber versucht der Autor mit der vorliegenden Arbeit zweierlei: Einerseits soll ein Bedürfnis nach der Drittschadensliquidation und deren Gleichwertigkeit dargetan werden, und andererseits sollen Drittschadensliquidation und vertraglicher Drittschutz deutlicher voneinander abgegrenzt werden, als das bisher gelungen ist.Ausgangspunkt für den Abgrenzungsvorschlag ist eine Korrektur der von der herrschenden Meinung verwendeten Begriffe. Im Anschluß an die terminologische Klärung wird erörtert, nach welchem Maßstab beurteilt werden soll, ob die Haftungswahrscheinlichkeit für den Schuldner gleichbleibt, oder ob sie sich erhöht. Die Grundthese der Arbeit hierzu lautet: Man darf nicht darauf abstellen, welche eigenen Rechtsgüter und Interessen der Gläubiger in den Gefahrenbereich eingebracht hätte, wenn man die Beteiligung der Rechtsgüter des Dritten hinwegdenkt. Dies führt nur zu Vermutungen und verdient auch keine rechtliche Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr, welche Rechtsgüter der Gläubiger in den Gefahrenbereich hätte einbringen dürfen. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor folgende Faustregel: Ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte kommt in Betracht bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter des Dritten und bei Fällen, die ohne Beteiligung eines Dritten nicht denkbar sind. Andernfalls kann ein Schadensersatzanspruch nur über die Drittschadensliquidation bejaht werden. 127 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Jahrzehntelang hat die Verwaltungsrechtswissenschaft gegenüber dem Rechtsinstitut des Vertrages eine reservierte Haltung eingenommen. Hier hat sich erst in jüngerer Zeit ein Wandel vollzogen. Die mittlerweile zahlreichen vertragsfreundlichen Stimmen können und wollen indessen nicht verbergen, daß die Dogmatik des öffentlichen Vertragsrechts teilweise noch in den Kinderschuhen steckt. Die in diesem Bereich notwendige Entwicklung sollte ihre Grundlage in einer prozeduralen Sichtweise vertraglicher Rechtsverhältnisse finden. Diese gestattet es, in ebenso juristisch überzeugender wie anschaulicher Weise einzelne Abschnitte der Rechtsgestaltung durch vertragliches Handeln zu untersuchen.Einen dieser Abschnitte bildet das vorvertragliche Schuldverhältnis, das im Verwaltungsvertragsrecht - anders als im Privatrecht - bislang recht stiefmütterlich behandelt wurde. Hier setzt die vorliegende Untersuchung an. Die Arbeit ordnet ihr Thema in einem ersten Schritt in einen Bezugsrahmen verwaltungsrechtlicher Dogmatik ein und erschließt es sodann in vier weiteren Schritten: Sie greift zunächst die Rechtsgrundlagen und die Entstehungstatbestände vorvertraglicher Schuldverhältnisse auf, darauf wendet sie sich deren - nach Fallgruppen systematisierten - Inhalten zu und behandelt schließlich die Rechtsfolgen. 246 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Europa steht vor neuen Herausforderungen. Die Globalisierung der Weltmärkte, die Reformprozesse in Osteuropa und die grenzüberschreitende Kriminalität stellen Aufgaben, die vom Nationalstaat überkommener Prägung nicht mehr zu bewältigen sind. Die Fortsetzung des europäischen Integrationsprozesses steht - wie die im März 1996 eröffnete Regierungskonferenz zur Revision des Vertrages über die Europäische Union (Revisionskonferenz) zeigt - im Mittelpunkt der Bemühungen der europäischen Völker und Staaten.In Diskussionen über die Zukunft der EU werden gegenwärtig die Begriffe 'Erweiterung und Vertiefung' und 'Unionsbürgerschaft' verwendet. Läßt sich daraus die Schlußfolgerung ziehen, daß die europäische Integration voranschreitet Es werden auch Stimmen laut, die von 'Europaverdrossenheit' sprechen, 'Intransparenz' und 'demokratische Defizite' bemängeln sowie eine 'Renationalisierung' fordern.Unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Siegfried Magiera und Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Heinrich Siedentopf erörterte die 64. Staatswissenschaftliche Fortbildungstagung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften im Rahmen eines intensiven Dialogs zwischen Wissenschaft und Praxis zentrale Fragen der Fortentwicklung von Recht und Verfassung der EU.Die Beiträge erfassen - wie dem angeschlossenen Inhaltsverzeichnis entnommen werden kann - ein breites Spektrum. Beispielhaft sind zu erwähnen: der künftige institutionelle Rahmen der EU, die Bewahrung und Stärkung der föderalen Strukturen, die Erweiterung der EU nach Mittel- und Osteuropa, Bestandsaufnahme und Perspektiven der Bereiche der gemeinsamen Außenpolitik sowie der inneren und äußeren Sicherheit, Erwartungen und Zielvorgaben für die Revisionskonferenz.Der Band gibt somit wesentliche Grundlagen und Impulse für eine fundierte Auseinandersetzung mit den Fragen der anstehenden Reform des Vertrages über die Europäische Union. 262 pp. Deutsch.

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    Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Verdeckungsabsicht ist - neben der Heimtücke und den niedrigen Beweggründen - das wohl umstrittenste Mordqualifikationsmerkmal in211 StGB. Bis heute ist es nicht gelungen, dieses Tatbestandsmerkmal auf eine allseits anerkannte und befriedigende Weise auszulegen. Selbst innerhalb des BGH scheinen die Meinungen geteilt zu sein. Dieser Eindruck drängt sich jedenfalls auf, wenn man die divergierenden Entscheidungen der einzelnen Senate zur Verdeckungsabsicht betrachtet.Mit der hier vorgelegten Untersuchung unternimmt der Autor den Versuch aufzuhellen, wie ein rechtspolitisch höchst umstrittenes Merkmal in den Tatbestand des211 StGB gelangen konnte. In dem ersten, rechtsvergleichenden Teil seiner Arbeit macht der Verfasser deutlich, daß die Verdeckungsabsicht als Merkmal zur Unterscheidung des Mordes vom Totschlag kein spezifisch deutsches Phänomen ist. Zahlreiche nationale Gesetzgeber haben sich im vorigen Jahrhundert der Verdeckungsabsicht oder ähnlicher Tatbestandsmerkmale bedient, um die schwerere Form der vorsätzlichen Tötung von der leichteren zu trennen. Viele dieser Regelungen sind auch heute noch fast unverändert in Kraft.Der rechtshistorische Teil der Untersuchung ist der spezifischen Entstehungsgeschichte und Entwicklung der Verdeckungsabsicht im deutschen Strafrecht gewidmet. Berücksichtigt man dabei auch mit der Verdeckungsabsicht verwandte Tatbestandsmerkmale (z. B. solche, die die Tötung zur Vermeidung der Festnahme wegen einer anderen Straftat qualifizieren), blickt dieses Mordqualifikationsmerkmal in Deutschland auf eine mittlerweile mehr als 150jährige Geschichte zurück.Im dritten Teil der Untersuchung schließlich setzt sich Dietmar Weiß kritisch mit Rechtsprechung und Literatur zur Verdeckungsabsicht im gegenwärtigen deutschen Strafrecht auseinander. 350 pp. Deutsch.

  • Kai-Olaf Maiwald

    Editore: Duncker & Humblot Apr 1997, 1997

    ISBN 10: 3428087488ISBN 13: 9783428087488

    Da: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germania

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    Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -In dieser Arbeit wird ein allgemeines Modell richterlichen Handelns in seinen Grundlinien entworfen. Dies geschieht im Rahmen einer Theorie, die dieses Handeln als professionalisiertes begreift, dessen Struktureigenschaften von den typischen Problemen der beruflichen Praxis im Rechtssystem erzwungen sind. Zentral ist dabei die Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit von weitgehender Autonomie der Berufsausübung und ihrer Rollenförmigkeit. Dies wird mit dem Konzept des Professionshabitus geleistet. Neben dem richterlichen Handeln werden auch verschiedene Dimensionen des advokatorischen Handelns thematisiert.Anhand einer Fallanalyse zeigt der Autor, daß auch die historische Entwicklung des juristischen Handelns im Zusammenhang mit den Problemen des Rechtskontfiktes selbst gesehen werden muß. Aus diesem Grund läßt sich schon sehr früh ein richterlicher Professionshabitus irn Ansatz diagnostizieren. Während die Soziologie sich bisher unter dem Stichwort »Professionalisierung« auf die - historisch spätere - institutionelle Entwicklung von Berufen konzentriert hat, kommt unter der hier entfalteten Perspektive ein Moment der »Professionalisierung vor der Professionalisierung« in den Blick. Das Modell knüpft an die von U. Gevermann entwickelte Professionalisierungstheorie an, die im Vergleich mit konkurrierenden Ansätzen dargestellt wird. Es wird empirisch anhand einer Fallanalyse geprüft und erweitert, die sich historisch auf die Zeit der Geltung des preußischen Zivilprozeßrechts von 1781 (Corpus Juris Fridericianum) bezieht. In ausführlichen Textanalysen, die der Methode der objektiven Hermeneutik folgen, werden zunächst zentrale Passagen dieses Zivilprozeßrechts im Hinblick auf ihre Implikationen für das richterliche Handeln betrachtet. Der Schwerpunkt liegt dann auf der Interpretation gutachterlicher Stellungnahmen, die vier Richter des Berliner Kammergerichts 1787 zu Vorschlägen einer Reform des Prozeßrechts verfaßt hatten. Die Analysen zeigen, daß man bereits von einem richterlichen Professionshabitus sprechen kann, obwohl auf der institutionellen Ebene ein autonomes richterliches Handeln nur ungenügend abgesichert war. Dieser Habitus umfaßt verschiedene Elemente, die auf Strukturen eines modernen Rechtssystems verweisen, wie die Orientierung am Rechtsuniversalismus, an der Trennung von Justiz und Verwaltung und an einer kollegialen Gerichts- und Verfahrensorganisation. Darüber hinaus ist eine verfahrenspraktisch ausgerichtete und konfliktadäquate Einschätzung des Zivilverfahrens zu erkennen, die auch die Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Verfahrens einschließt. Aufgrund ihrer interdisziplinären Ausrichtung ist die Arbeit nicht nur für Professions- und Rechtssoziologen, sondern auch für Juristen und Rechtshistoriker interessant. 380 pp. Deutsch.