Search preferences

Tipo di articolo

  • Tutti gli articoli
  • Libri (3)
  • Riviste e Giornali
  • Fumetti
  • Spartiti
  • Arte, Stampe e Poster
  • Fotografie
  • Mappe
  • Manoscritti e
    Collezionismo cartaceo

Condizioni

Legatura

Ulteriori caratteristiche

  • Prima edizione
  • Copia autografata
  • Sovraccoperta
  • Con foto
  • No print on demand

Paese del venditore

Valutazione venditore

  • EUR 23,00 Spese di spedizione

    Da: Germania a: U.S.A.

    Quantità: 2

    Aggiungere al carrello

    Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Der Autor befaßt sich mit einem gegenwärtig viel diskutierten Thema, der Reform des Rechtsstudiums in Deutschland. Dieser Diskussion, welche Veränderungen nötig oder auch längst überfällig sind, gibt der Verfasser erstmalig eine Basis, indem er darstellt, welche Entwicklung das Rechtsstudium im Laufe der Zeit zwischen 1848 und 1933 genommen hat und welche Reformen mit welchen Argumenten gefordert oder auch durchgesetzt wurden.Der Verfasser stellt zunächst in einem kurzen Abriß die allgemeine Entwicklung des Studiums und die herausragenden Initiativen durch Gesetze, die Juristentage oder auch das Engagement einzelner dar. Im Anschluß daran zeigt er die Veränderungen in den jeweiligen Teilaspekten auf.Diese Darstellung beginnt mit den Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium des Rechts und thematisiert darin insbesondere die Frage der richtigen schulischen Vorbildung sowie des Ausschlusses der Frauen von den juristischen Fakultäten. Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit der Frage der Lernfreiheit, die mit immer wiederkehrenden Argumenten hochgehalten oder durch Zwischenprüfungen, Pflichtveranstaltungen und Beschränkungen der Freizügigkeit begrenzt wurde. Im Abschnitt über die Lehrmethodik findet sich eine Darstellung, wie sich das Studium vom fast reinen Vorlesungsbetrieb zu einer Lehrveranstaltung mit einer Vielzahl unterschiedlicher Unterrichtsformen entwickelt hat. Hierunter fällt die Entstehung von praktischen Übungen, Repetitionskursen, Praktika und Arbeitsgemeinschaften, aber auch der stets wiederkehrende Vorschlag einer einstufigen Ausbildung. Ein besonderer Abschnitt ist sodann der Entwicklung der einzelnen Studienfächer gewidmet. Für jedes Fach gesondert kann man hier sehen, wie sie meist inhaltlich anwuchsen und sich gegen die Konkurrenz neuer Rechtsgebiete durchsetzen mußten mit dem Resultat einer Reduzierung des Studiums auf die Vermittlung von Grundlagen und die Einführung von Wahlfächern. Exemplarisch sei hier der Kampf des öffentlichen, insbesondere des Verwaltungsrechts um Anerkennung oder das Hereindrängen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bei gleichzeitigem Herausdrängen der Grundlagenfächer genannt. Ein weiterer Abschnitt beschäftigt sich mit der Studiendauer, in dem die ständige Konkurrenz mit der Ausbildung während des Referendariates dargestellt wird. Den letzten Teilabschnitt bildet eine kurze Erörterung der Examina mit den Fragen Staatseingangs- oder Universitätsabgangsprüfung oder Hausarbeit oder Klausur.Zum Abschluß versucht der Verfasser eine Gegenüberstellung dieser Entwicklungen mit der jeweiligen Rechtstheorie und zeigt die Abhängigkeit einer Entwicklung des Rechtsstudiums von der Entwicklung der Rechtstheorie auf, die sich auch in der Gegenwart fortsetzt. 210 pp. Deutsch.

  • EUR 23,00 Spese di spedizione

    Da: Germania a: U.S.A.

    Quantità: 2

    Aggiungere al carrello

    Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Deutschland mehr als ein halbes Jahrhundert nach Hitler: Rechtsextremisten marschieren auf, Nazi-Symbole werden gezeigt, Parolen skandiert. Noch mehr erschrecken die Gewalt- und Haßausbrüche, die sich gegen Ausländer und andere Minderheiten richten. Da scheinen sich die Aktivitäten der Auschwitz-Leugner, die sich selbst 'Revisionisten' nennen, bruchlos einzufügen. Hierzulande hat man mit 130 Abs. 3 StGB reagiert. Der Bestrafung revisionistischer Äußerungen als Beleidigung wird die Bestrafung als Volksverhetzung zur Seite gestellt. Der Autor widmet sich der Frage, ob die Strafbarkeit des Auschwitz-Leugnens mit straf- und verfassungsrechtlichen Grundprinzipien vereinbar ist.Es wird erläutert, warum die Erkenntnisse der etablierten Zeitgeschichtsforschung der richtige Maßstab dafür sind, ob jemand im Bereich der Geschichte etwas leugnet. Der Stand der Zeitgeschichtsforschung zum Holocaust wird dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf den umstrittenen Positionen liegt, den Streitpunkten. Thomas Wandres ergänzt die Erkenntnisse der Zeitgeschichtsforschung durch die Feststellungen, die bundesdeutsche Gerichte in den wenigen Strafverfahren gegen NS-Verbrecher getroffen haben. Der Autor liefert eine umfassende Darstellung des Auschwitz-Leugnens einschließlich der internationalen Verflechtung der 'Szene'. Danach lassen sich die Erscheinungsformen präzise abgrenzen, was eine praxisgerechte rechtliche Würdigung erleichtert. Eine Darstellung der Rechtslage in zwölf ausländischen Staaten schließt sich an.Die bloße Geschichtsrevision ist, was ausführlich begründet wird, keine Ehrverletzung. Auch hat sie mangels agitatorischen Gruppenbezugs nicht das Potential, eine Pogromstimmung hervorzurufen. Daher kommt Wandres zu dem Ergebnis, daß keine Bestrafung als Beleidigung oder Volksverhetzung in Frage kommt. Hingegen stellt sich die 'Auschwitz-Lüge' - verstanden als Behauptung, 'die Juden' hätten die Geschichte verfälscht oder profitierten davon ungerechtfertigt - regelmäßig als Sammelbeleidigung dar und erfüllt zugleich den Volksverhetzungstatbestand. Das gilt erst recht, wenn an die NS-Rassenlehre (wieder-)angeknüpft oder eine aktuelle Pogromstimmung geschürt wird.Dieses Konzept besteht die verfassungsrechtliche Prüfung. Auch hält es den Vorgaben der personalen Rechtsgutslehre stand, die im Gegenzug eine Bestätigung erfährt. Hingegen würde eine Bestrafung der bloßen Geschichtsrevision vor allem mit der Meinungsfreiheit über Kreuz geraten. Der Autor warnt davor, das Versagen der Strafjustiz bei der Ahndung der NS-Verbrechen durch blinden Eifer bei der Bestrafung der Auschwitz-Leugner wettzumachen, deren Umtriebe durch die Versäumnisse begünstigt wurden, wenn nicht sogar erst möglich geworden sind. 338 pp. Deutsch.

  • Michael Hochedlinger

    Editore: Duncker & Humblot Apr 2000, 2000

    ISBN 10: 3428100239ISBN 13: 9783428100231

    Da: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germania

    Valutazione venditore: 4 stelle, Learn more about seller ratings

    Contatta il venditore

    Libro Print on Demand

    EUR 23,00 Spese di spedizione

    Da: Germania a: U.S.A.

    Quantità: 2

    Aggiungere al carrello

    Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Maria-Theresianische Staatsreform im Anschluß an die Krise des Österreichischen Erbfolgekrieges (1740-1748) und die Niederlage gegen Preußen waren der Auftakt zu einem beispiellosen Reformzeitalter, das die barocke Habsburgermonarchie für den Überlebenskampf im internationalen Wettbewerb fit machen sollte. Am chronologischen Endpunkt des österreichischen aufgeklärten Absolutismus stand jedoch unter Kaiser Joseph II. 1789/90 wieder eine schwere Staatskrise, die zu beweisen schien, daß auch ein halbes Jahrhundert tiefgreifender Strukturreformen die Fragilität der österreichischen Großmachtstellung letztlich nicht wirklich zu beheben vermochte.Die europäische Mächtepolitik hatte sich nach dem definitiven Scheitern habsburgischer Hegemonialbestrebungen 1648/1659 längst an ein Österreich gewöhnt, das auf Grund seiner schwachen, weil schlecht organisierten Machtbasis nach innen und nach außen den Konsens suchen und daher prinzipiell defensiv agieren mußte. Die Modernisierung und Militarisierung der mariatheresianischen und josephinischen Ära vergrößerte zwar das Machtpotential und erlaubte damit zugleich ein selbstbewußteres Mitmischen im ost- und mitteleuropäischen Umverteilungskampf zwischen Wien, Berlin und Petersburg. Außenpolitisch konnte die Habsburgermonarchie aber weiterhin nicht so konsensfrei agieren wie Rußland als nahezu unverwundbare Flankenmacht oder der Außenseiter Preußen. Die Kaiserkrone mit ihren Verpflichtungen zu Ausgleich und Mäßigung machte ein ungehemmtes Ausleben machtpolitischer Instinkte zum rufschädigenden Wagnis, und die ungünstige geopolitische Konfiguration mit gefährdeten Außenposten in den Niederlanden und Italien verwies auf die unbedingte Notwendigkeit von bündnispolitischen Rückversicherungen. 520 pp. Deutsch.