Die Eingehung der Ehe und die Begr ndung der Lebenspartnerschaft erfordern zwei korrespondierende Willenserkl rungen der Ehegatten / der Lebenspartner. Besteht bei einem oder beiden Partnern bei der Erkl rung ein Willensmangel, so ist die Ehe / die Lebenspartnerschaft aufhebbar. Zwar ist die Anzahl der Eheaufhebungen im Vergleich zur Zahl der Ehescheidungen gering, die unterschiedlichen Rechtsfolgen und Verfahrensvorschriften rechtfertigen jedoch die Beibehaltung der Eheaufhebung neben der Scheidung. Besondere Aktualit t gewinnt das Thema auch aufgrund des gesetzgeberischen Vorhabens, die Vorschriften ber die Eheaufhebung durch das Zwangsheirat-Bek mpfungsgesetz zu modifizieren. Die Vorschriften ber die Aufhebung der Lebenspartnerschaft wegen Willensmangels wurden im Jahr 2005 in das LPartG eingef gt. Diese verweisen grunds tzlich auf die Vorschriften des BGB, jedoch bestehen insbesondere auf der Rechtsfolgenseite erhebliche Unterschiede zwischen der Aufhebung der Ehe und der Aufhebung der Lebenspartnerschaft wegen Willensmangels. Diese Unterschiede sind aus rechtspolitischer Sicht nicht zu rechtfertigen.
Le informazioni nella sezione "Riassunto" possono far riferimento a edizioni diverse di questo titolo.
Spese di spedizione:
EUR 23,00
Da: Germania a: U.S.A.
Da: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germania
Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Eingehung der Ehe und die Begründung der Lebenspartnerschaft erfordern zwei korrespondierende Willenserklärungen der Ehegatten / der Lebenspartner. Besteht bei einem oder beiden Partnern bei der Erklärung ein Willensmangel, so ist die Ehe / die Lebenspartnerschaft aufhebbar. Zwar ist die Anzahl der Eheaufhebungen im Vergleich zur Zahl der Ehescheidungen gering, die unterschiedlichen Rechtsfolgen und Verfahrensvorschriften rechtfertigen jedoch die Beibehaltung der Eheaufhebung neben der Scheidung. Besondere Aktualität gewinnt das Thema auch aufgrund des gesetzgeberischen Vorhabens, die Vorschriften über die Eheaufhebung durch das Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz zu modifizieren. Die Vorschriften über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft wegen Willensmangels wurden im Jahr 2005 in das LPartG eingefügt. Diese verweisen grundsätzlich auf die Vorschriften des BGB, jedoch bestehen insbesondere auf der Rechtsfolgenseite erhebliche Unterschiede zwischen der Aufhebung der Ehe und der Aufhebung der Lebenspartnerschaft wegen Willensmangels. Diese Unterschiede sind aus rechtspolitischer Sicht nicht zu rechtfertigen. 184 pp. Deutsch. Codice articolo 9783631574300
Quantità: 2 disponibili
Da: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Germania
Taschenbuch. Condizione: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Die Eingehung der Ehe und die Begründung der Lebenspartnerschaft erfordern zwei korrespondierende Willenserklärungen der Ehegatten / der Lebenspartner. Besteht bei einem oder beiden Partnern bei der Erklärung ein Willensmangel, so ist die Ehe / die Lebenspartnerschaft aufhebbar. Zwar ist die Anzahl der Eheaufhebungen im Vergleich zur Zahl der Ehescheidungen gering, die unterschiedlichen Rechtsfolgen und Verfahrensvorschriften rechtfertigen jedoch die Beibehaltung der Eheaufhebung neben der Scheidung. Besondere Aktualität gewinnt das Thema auch aufgrund des gesetzgeberischen Vorhabens, die Vorschriften über die Eheaufhebung durch das Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz zu modifizieren. Die Vorschriften über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft wegen Willensmangels wurden im Jahr 2005 in das LPartG eingefügt. Diese verweisen grundsätzlich auf die Vorschriften des BGB, jedoch bestehen insbesondere auf der Rechtsfolgenseite erhebliche Unterschiede zwischen der Aufhebung der Ehe und der Aufhebung der Lebenspartnerschaft wegen Willensmangels. Diese Unterschiede sind aus rechtspolitischer Sicht nicht zu rechtfertigen. Codice articolo 9783631574300
Quantità: 2 disponibili