Search preferences

Tipo di articolo

  • Tutti gli articoli
  • Libri (3)
  • Riviste e Giornali
  • Fumetti
  • Spartiti
  • Arte, Stampe e Poster
  • Fotografie
  • Mappe
  • Manoscritti e
    Collezionismo cartaceo

Condizioni

Legatura

Ulteriori caratteristiche

  • Prima edizione
  • Copia autografata
  • Sovraccoperta
  • Con foto
  • No print on demand

Paese del venditore

Valutazione venditore

  • Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Aufgrund der Zersplitterung des Arbeitsschutzrechts in eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, zu denen auch das Unfallverhütungsrecht der Berufsgenossenschaften zählt, ist es rechtsdogmatisch weniger erschlossen als andere Teilbereiche des Arbeitsrechts. Weitgehend ungeklärt ist die Frage, wie die Rechtsbindung der Arbeitnehmer an Unfallverhütungsvorschriften rechtsdogmatisch erklärt werden kann. Obwohl die Arbeitnehmer nicht Mitglieder der gewerblichen Berufsgenossenschaften sind, sind sie nach allgemeiner Ansicht, die oftmals nicht näher begründet wird, an Unfallverhütungsvorschriften gebunden. Der Autor entwickelt eine rechtsdogmatische Erklärung unter Einbezug des Gesamtzusammenhangs des Unfallverhütungsrechts.Zur Einführung in die Thematik zeichnet Jörg Vogel zunächst einen historischen Abriß. Sodann gibt er einen Überblick über die Einteilung des Arbeitsschutzrechts. Darauf werden die Unfallverhütungsvorschriften systematisiert und Folgen von Verstößen diskutiert. Ausführlich widmet sich der Autor der Frage nach der Rechtsnatur der Unfallverhütungsvorschriften, die er dem Satzungsrecht zuordnet. Diese Rechtsbindung ist jedoch nur unter der Bedingung legitim, wenn die Versicherten die Möglichkeit haben, paritätisch beim Erlaß der Satzungen mitzuwirken. Damit sind demokratisch legitimierte Wahlen erforderlich. In diesem Zusammenhang diskutiert Vogel die Problematik der Friedenswahlen, die entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts nicht in Einklang mit der Verfassung sind. Damit ist festzustellen, daß ein wesentlicher Teil der Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften unwirksam ist, da die Vertreterversammlungen größtenteils in Friedenswahlen bestimmt wurden. 174 pp. Deutsch.

  • EUR 23,00 Spese di spedizione

    Da: Germania a: U.S.A.

    Quantità: 2

    Aggiungere al carrello

    Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Durch die Vorgaben des europäischen Umweltrechts sind im Städtebaurecht neue Entwicklungen zu verzeichnen. Anläßlich der umfassenden Novellierung des BauGB zum 1.1.1998 wurden die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie in ihren bauplanungsrechtlich relevanten Teilen in den neuen1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB eingefügt und damit in die Abwägung nach1 Abs. 6 BauGB einbezogen.Nach der Darstellung von Grundlagen und Wirkungsweise des europäischen Umweltrechts im Allgemeinen und der untersuchungsrelevanten Richtlinien im Besonderen wendet sich der Autor der im Mittelpunkt der Arbeit stehenden Frage zu, ob und in welcher Weise die genannten Richtlinien die kommunale Bauleitplanung, insbesondere das Abwägungsgebot, beeinflussen. Hinsichtlich der UVP-Richtlinie wird festgestellt, daß der ihre Bedeutung bestimmende1a Abs. 2 Nr. 3 BauGB die von den2, 17 UVPG geschaffene Rechtslage konsolidiert. Außerdem wird auf die aktuellen Weiterentwicklungen der UVP im Planungsrecht verwiesen. Diese zeigen an, daß die Bedeutung der UVP künftig weiter ausgebaut werden wird. Schladebach untersucht, welche Regelung das Verhältnis von UVP und Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB erfahren hat.Weiter reichende Rechtsfolgen als die UVP weisen die FFH- und die Vogelschutz-Richtlinie auf. Soweit die durch sie verfolgten naturschutzrechtlichen Zielsetzungen von der Bauleitplanung erheblich beeinträchtigt werden können, folgt daraus ein grundsätzliches Planungsverbot. Da dieses nur aufgrund einzelner Ausnahmetatbestände des Naturschutzrechts überwunden werden kann, wird die allumfassende bauplanungsrechtliche Abwägung durch die naturschutzrechtliche Determinierung in ihrer rechtlichen Grundstruktur modifiziert. Auch hier wird sodann untersucht, wie der rechtliche Zusammenhang zwischen dem europäischen Naturschutzrecht und der Bauleitplanung im Kommissionsentwurf zum UGB ausgestaltet ist.Ausgehend von der Prämisse, daß der Umweltschutz stets nur so gut wie sein Vollzug ist, wird1a Abs. 2 Nr. 3, 4 BauGB daraufhin untersucht, ob seine Normierung auch geeignet ist, die typischen umweltrechtlichen Vollzugsdefizite im Bauplanungsrecht abzubauen. Fazit: Die Gemeinden können aus der Vorschrift praktischen Nutzen für ihre Planungstätigkeit ziehen. 326 pp. Deutsch.

  • EUR 23,00 Spese di spedizione

    Da: Germania a: U.S.A.

    Quantità: 2

    Aggiungere al carrello

    Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Zur näheren Bestimmung der Stellung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen im BetrVG wird auffällig schnell und häufig auf das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit zurückgegriffen. Die nähere Untersuchung dieses Grundrechts zeigt jedoch, daß das einfach-gesetzlich manifestierte Verhältnis der Koalitionen zur Betriebsverfassung allein Ausdruck eines an die öffentliche Gewalt gerichteten »Konkurrenzverbotes« ist. Daher sind nur diejenigen Normen in bezug auf Art. 9 Abs. 3 GG relativ verfassungsfest, die verhindern, daß das Betriebsverfassungssystem zu einer funktionsgefährdenden Konkurrenz für die Koalitionen erwächst. Dieses Ergebnis gilt ebenso für das SprAuG sowie für das EBRG. Mit der Arbeit der Autorin wird unter anderem gezeigt, daß vor allem im Bereich der tarifvertragsschützenden Normen der Gewährleistungsgehalt der kollektiven Koalitionsfreiheit wesentlich weniger weit reicht, als zahlreiche Stellungnahmen der arbeitsrechtlichen Literatur vermuten lassen. Letztlich wird auch die Frage, ob das Grundrecht der kollektiven Koalitionsfreiheit Grenzen für eine Öffnung des Tarifvertrages im Sinne von77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG enthält, zugunsten einer weitgehenden Öffnungsbefugnis beantwortet. 544 pp. Deutsch.