Editore: Bern, Stämpflische Buchdruckerei [Stämpfli] (G. Hünerwadel) 1856., 1856
Da: Franz Kühne Antiquariat und Kunsthandel, Affoltern am Albis, Svizzera
EUR 45,00
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Aggiungi al carrello8°. 1 Bl. (Titel), 141 SS. OBrosch. (etwas knittrig und v.a. Rückendeckel fleckig, obere Ecke des Vorderdeckels mit sauber hinterlegter Reparaturstelle). Buchblock schiefgedrückt, Vorderdeckel und vordere Lagen mit runder, stempelähnlicher Druckspur im Aussensteg, Ecken der ersten Lage gebräunt (ausserhalb Text), hinterste Lage etwas stockfleckig (eher blass). Alters- und Gebrauchsspuren, Besitzerstempel und herald. Blindprägestempel a. Titel. Gesamthaft grossenteils sauberes, recht ordentliches Exemplar. Autoren gem. Dierauer und ZB Zürich. IDS Zürich Universität als einzige mit Angabe ? Schärer, Karl et al., Red.?; Barth 8306 (anonym, wie u.a. auch SNB). Die Schrift ist ohne jegliche editorische Angaben erschienen und enthält auch keine Hinweise auf Autor- oder Herausgeberschaft. Das Impressum befindet sich lediglich auf dem OBrosch.-Rückendeckel. ? Frühe authentische, bibliographisch nur sehr rudimentär erfasste Schrift zum Neuenburgerhandel von 1856/1857 als gedruckte relevante amtliche Quelle, deren Stellenwert allerdings nicht ganz einfach zu bestimmen ist. Den verbindlichsten Hinweis liefert Johannes Dierauer: ?In einer Denkschrift*, die er den Kabinetten sämtlicher europäischer Staaten, der Regierung in Washington und der Presse des In- und Auslands zustellte, beleuchtete er [i.e. der Bundesrat] die Neuenburgerfrage von der historischen, rechtlichen und politischen Seite und wies die Unmöglichkeit einer Restauration vom neuenburgischen, schweizerischen, europäischen und völkerrechtlichen Gesichtspunkte nach.? Dazu *Fussnote 3 mit der Bibliographie: Mémoire du conseil fédéral sur la question de Neuchâtel. Edition autorisée par la Chancellerie fédérale (Berne et Neuchâtel 1856). Deutsche Übertragung: Denkschrift über die Neuenburgerfrage. Sie wurde auf Grund eines Entwurfes des Neuenburger Staatsrats Aimé Humbert von [wohl: Nationalrat Maurice] Barman und [wohl: Jakob] Stämpfli ausgearbeitet. (Dierauer 6.1, Bern 1931, p. 415). ? Edgar Bonjour erwähnt in seinen Arbeiten die Schrift jeweils nur kurz und ohne Quellenbeleg: ?Nach den Verträgen von 1815 hatte das Ausland bei der Lösung der Neuenburger Frage ein Wort mitzureden. [.] [Bundesrat Jakob] Stämpfli erklärte mit äusserster Bestimmtheit, es liege gar nicht in der Macht des Bundesrates, in die Befugnis der richterlichen Behörde einzugreifen [.]. Die einmütige Schweiz werde sich einer Intervention mit den Waffen widersetzen. Die Denkschrift des Bundesrates, die er allen auswärtigen Regierungen überreichte, bewegte sich in ähnlichen Gedankengängen. Sie anerkannte das Recht des Königs von Preussen auf Neuenburg nicht und machte deshalb den übelsten Eindruck.? (Geschichte der Schweiz im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert. Zürich 1937, p. 187). Ähnlich äussert sich auch Dierauer: ?Die Denkschrift, eine ?machtvolle Darlegung? des schweizerischen Standpunktes, verfehlte ihren Eindruck nicht, rief aber [.] geharnischte Erwiderungen? hervor.? (loc. cit. f.). Bonjour wiederum stellt zwanzig Jahre nach der ?Geschichte der Schweiz? in seiner spezifischen Monographie den Vorgang komplexer und differenzierter dar, hält am Kern der Kritik jedoch fest: ?Der Bundesrat leitete die ganze verwickelte Neuenburger Angelegenheit von Anfang an selbstherrlich, unter Ausschaltung sogar des Mitspracherechts der gesetzgebenden Räte. Und innerhalb des Bundesrates war es der Chef des politischen Departements, Präsident Jakob Stämpfli, der den Handel selbständig, fast eigenmächtig führte, wobei ihm seine Kollegen Gefolgschaft leisteten. Es ist erstaunlich, wie dieser dürftig gebildete Kleinbauernsohn mit durchdringendem Scharfblick den höchst komplizierten Fall erfasste, wie er den - einseitigen - Rechtsstandpunkt des schweizerischen Radikalismus wirkungsvoll verteidigte und die politischen Vorteile der Eidgenossenschaft geschickt ausnützte. [.] Bei aller Anerkennung von Stämpflis überlegener Geschäftsführung im Neuenburger Konflikt muss doch auch zugegeben werden, dass er verschiedene Fehler b.
Editore: Regensburg, Verlag von G. Joseph Manz 1838., 1838
Da: Franz Kühne Antiquariat und Kunsthandel, Affoltern am Albis, Svizzera
Prima edizione
EUR 60,00
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Aggiungi al carrelloKl.-8°. VI, 7-168 SS. Schriftsatz in 7- bzw. 6-Punkt Fraktur (Anmerkungen). Kart. d.Zt. mit Kleisterpapierbezug (violett; Rücken etwas verblasst/verfärbt) mit hs. Rückentitel. Erste (einzige) Ausgabe dieser Version. Seiten unterschiedlich etwas stockfleckig (v.a. Vorsätze u. äusserste Lagen). Etwas Alters- u. Lagerungs-, wenig eigentliche Gebrauchsspuren, Archivstempel a. Titel u. Dublettenstempel a. Vorsatz. Gesamthaft grossenteils sauberes, recht gutes Exemplar - - Professbuch Nr. 454 (Tanner)/Bibliogr. Nr. 18 bzw. 22 (Reihe; beide ohne Angaben zum Bearbeiter/Herausgeber) - Digitalisiert u.a. in DDB - Nicht in swissbib u. SNB - Provenienz: Dublette der Stiftsbibliothek Einsiedeln (Stempel) - Tanners Text war 1806 erschienen in: Betrachtungen zur sittlichen Aufklärung im neunzehnten Jahrhunderte sowohl für Geistliche als Weltleute, Bd. 2.2, Der Weg des Verderbens, oder Betrachtungen über die Sünden des Menschen, Abschn. 2, Die sieben Hauptsünden und einige ihrer Sprossen (Augsburg, Doll; digitalis. in DDB) - "Der Geiz gehört meines Erachtens, lieber Leser, unter jene Laster, die vorzüglich das leibliche und geistliche Wohl des Menschen, und den Tugendkeim auf vielfältige Weise zerstören. [.] Was ertödtet in uns so oft die Geduld und Sanftmuth? Der Geiz. [.] Gott [.] giebt uns zeitliche Güter, damit wir von Seinen Gütern auch Andern, die nichts haben, mittheilen mögen. Gegen dieses Grundgesetz Gottes [.] versündiget sich der Geizige. Damit das Verderben des Geizes recht eingesehen werde, habe ich mich entschlossen, Tanners Abhandlung von der Sünde des Geizes herauszuheben, und mit einigen Erläuterungen oder Anmerkungen zu versehen. Möchte in Durchlesung dieses Büchleins nur hie und da eine Seele von diesem Laster abgeschreckt werden durch die Gnade Gottes; um dieses bittet zu Gott: Am Feste der heiligen Francisca, den 9, März 1836, der Herausgeber." (pp. III-VI) - Inhalt : Betrachtungen zu: 1. Geiz, 2. Von der Unbarmherzigkeit der Reichen gegen die Armen, 3. (-) Raubsucht der ärmeren Klasse, 4. (-) Habsucht der Richter und Vorsteher. - In der Version von 1806 gibt es noch eine weitere Betrachtung: Von der Gewinnsucht der Handelsleute -- P. Konrad Tanner (1752-1825), von Arth SZ, ab 1808 Abt Konrad IV. Profess 1772, Priester 1777. 1779 Lehrer der Rhetorik, 1781 der Theologie. Seit 1795 Statthalter, "machte er sich in den Schreckenstagen von 1798 sehr verdient um die Rettung vieler wertvoller Gegenstände. Er selber wurde beauftragt, später das Gnadenbild, das Haupt des hl. Meinrad und die Pontifikalornate nach dem Tirol zu flüchten. Im Juni 1799 kehrte er wieder nach Einsiedeln zurück, wo er die Neuordnung der Dinge an die Hand nahm, aber schon am 14. August wieder fliehen musste. In der Folge floh er mit den ihm anvertrauten Schätzen bis nach Linz, kehrte später nach Innsbruck und St. Gerold zurück, wo er 1802 Pfarrer wurde. Dort blieb er bis im Herbst 1806 [.]. Den 30. Mai 1808 wurde er zum Abte gewählt und starb als solcher, nach einer glücklichen Regierung, den 7. April 1825 im Alter von 73 Jahren? (PB) - Zu seinem reichen schriftstellerischen Werk vgl. ibid. : "Die unfreiwillige Muße, die ihm während des Exils an den einzelnen Orten beschieden war, nutzte er zu reicher schriftstellerischer Tätigkeit aus. [.] In Imst begann P. Konrad schon am 4. November 1799 an seinem großen Betrachtungswerk, das ihm für immer eine ehrenvolle Stelle im Kreise der asketischen Schriftsteller seiner Zeit sicherte." (etc.; vgl. Biographie u. Bibliographie von P. Rudolf Henggeler in MHVS 33/1925) - Sprache: de.
Editore: Zürich, bey Heidegger und Compagnie 1732., 1732
Da: Franz Kühne Antiquariat und Kunsthandel, Affoltern am Albis, Svizzera
EUR 115,00
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Aggiungi al carrelloKl.-8° (17 x 10 cm). 8 Bll., 254 SS., 12 Bll. Einige gest. Zierleisten u. Vignetten. Ldr. d.Zt. (etwas berieben u. bestossen) mit fein skulptierten Messingschliessen. Vorsätze fleckig u. etwas gebräunt, Seiten unterschiedlich finger- u. etwas stockfleckig, erste Lagen im Bundsteg abnehmend braunfleckig (Text wenig tangiert). Vord. Vorsatz mit Besitzervermerk(en) des 19. Jhs. Alters- u. Gebrauchsspuren. Gesamthaft recht annehmbares, in weiteren Teilen doch sauberes Exemplar. Auch in Bibliotheken sehr seltene aszetische Schrift, die 1748 ibid. eine von Heinrich Stähelin besorgte zweite vermehrte Auflage erfuhr (vgl. VK Bayern BVB). Ob Hospitaler allenfalls der Autor war, ist nicht sicher, sagt er doch in seinem Vorbericht: ?Gegenwärtiger Tractat / so dem Publico communicirt wird / ist zu Anfang des jetz zum Ende gehenden Jahrs / meinem wehrtesten Vorfahr Herrn Pfarrer und Prof. Johann Jacob Ulrich sel. aus einer benachbarten Stadt von lieber Hand übersandt / und seine Gedancken darüber begehrt worden; [etc.].? Offenbar befand sich das Manuskript beim Nachlass von J. J. Ulrich, und es scheint doch sehr unwahrscheinlich, dass Pfarrer Hospitaler die Darstellung dieser Umstände zur blossen Verschleierung seiner Autorschaft erfunden hätte. ?? Typographisch bemerkenswert ansprechend gemachtes Werk aus der Offizin Heidegger (1719?1766), die generell nur sehr wenig religiöse Werke produzierte. ?Dank des überkommenen, bedeutenden Schriftenmaterials [von der Bodmerschen Druckerei] befand sich die Druckerei in der Lage, grössere Ansprüche zu befriedigen. Der Satz ihrer Druckwerke war im allgemeinen sorgfältig [.]. [. Es] erschienen in der Offizin fast keine religiösen Erbauungsschriften und Traktate. Unter dem Einfluss der Professoren Bodmer und Breitinger bemühte sich die Firma hauptsächlich Schriften wissenschaftlichen und literarischen Inhaltes zum Druck zu bringen.? (P. Leemann-van Elck: Druck, Verlag, Buchhandel im Kanton Zürich. Zürich 1950, p. 44 f.). ? Die Familie von Hospental (Hospithal, Hospithaler) von Ursern besass einen zürcherischen Nebenzweig, der jedoch erloschen ist. Interessanterweise scheint dieser mehrere vor allem im Ausland tätige protestantische Geistliche hervorgebracht zu haben. Der wohl bekannteste dürfte dabei der letzte des Zweiges, Franz Christoph (1697?1775), Prediger zu Hildburghausen, Würmberg, Cannstatt und Heidelberg, auch kurpfälzischer Kirchenrat, gewesen sein (HBLS). ?Im 17. Jahrhundert gehörten Vertreter des Arther Zweigs zu den führenden Mitgliedern der sog. Nikodemiten, einer Gruppe heimlicher Protestanten, die nach Verfolgung und Vermögenskonfiskation nach Zürich übersiedelten.? (F. Hälg-Steffen, in: HLS). ? Besitzervermerk in etwas ungelenker Schrift (deutsche Kurrent, braune Tinte): ?Dieses Buch gehört mir Ana [Anna] Krebser In Geerlisberg? [od. Gerlisberg, b. Kloten, Kanton Zürich], datiert 1838, mit 6-zeiligem Sinnspruch. Sprache: de.