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Aggiungi al carrelloTaschenbuch. Condizione: Sehr gut. Gebraucht - Sehr gut - ungelesen,als Mängelexemplar gekennzeichnet, mit leichten Mängeln an Schnitt oder Umschlag durch Lager- oder Transportschaden -Zum WerkDieses Buch möchte Vorurteile über und Ängste vor demJurastudium abbauen. Die Autoren geben angehenden oder bereits aktuellen Jura-Studierenden einen Leitfaden an die Hand, den man zu jeder Zeit des Studiums (und bereits davor) zu Rate ziehen kann. Sie zeigen ferner, warum es nicht zwingend ein 'Vollbefriedigend' braucht, um erfolgreich im Rechtsmarkt durchzustarten.Enthalten sind Abschnitte zu- Wie lerne ich richtig - Bin ich fleißig genug, um das juristische Examen zu bestehen - Wie komme ich gegen die Stoffflut des Studiums an Die Autoren möchten mit diesem Werk ihre eigenen Erfahrungen als Erstsemestertutoren und Klausurkorrektoren mit den Lesern teilen. Neben vielen praktischen Tipps zeigen sie, worauf man in Klausuren achten muss und welche Erwartungen Korrektoren an eine juristische Falllösung haben. Ein Ausblick auf das hochaktuelle Thema Legal Tech und Interviews mit ausgewählten Branchengrößen bieten zudem einen Einblick in die spätere Berufspraxis.Vorteile auf einen Blick- Leitfaden und Ratgeber durch das gesamte Jura-Studium mit Lerntipps, um die Stoffmenge des Studiums zu bewältigen- Hilfestellung für das Klausurschreiben- Anforderungen an die juristische Falllösung aus Sicht eines Korrektors- Tipps für die schriftliche Examensphase, die mündliche Prüfung und wie man mit der Examensangst umgehen kann- Remonstrationsvorlage- Einblick in das hochaktuelle Thema Legal Tech, die Digitalisierung des RechtsZielgruppeFür Studierende der Rechtswissenschaften. 128 pp. Deutsch.
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Aggiungi al carrelloSoftcover. Condizione: neu. 1. Auflage. Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 159 230 pages. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------ ---- REZENSION in: Zeitschrift für Informationsrecht, ZIIR 2022 / Heft 2: "[.] Mit groÃem Gewinn zieht der à sterreichische Leser nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Begründung der umfassenden Analyse der unionsrechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Wissenschaft und Geistigem Eigentum, sowie der Unionsrechtskonformität der deutschen Rechtslage nach der Urheberrechtsnovelle 2021 [.], für eigene Ãberlegungen zur Bewertung der heimischen Rechtslage heran. Besonderes Vergnügen hat dem Rezensenten das Studium des fünften Kapitels bereitet [.]. Darin gelingt es dem Autor - soweit ersichtlich mit Alleinstellungscharakter - die ehemaligen Vorschläge für die Urheberwissenschaftsschranken nicht nur zusammenzutragen, sondern einander durchaus pointiert [.] gegenüberzustellen. Damit schafft das Werk nicht nur Raum für die übliche Rechtsvergleichung, sondern setzt gleichzeitig Impulse für eine systematische Ãberarbeitung der "Urheberwissenschaftsschranke" hierzulande. Es versteht sich von selbst, dass sich die Arbeit, ihrem klaren Duktus folgend, vor der inhaltlich profunden Analyse der Ausgestaltung der aktuellen Rechtslage der §§ 60a bis 60h dUrhG in einem eigenen Kapitel 9 der Verfassungskonformität unter dem Blickwinkel der deutschen Grundrechte widmet [.]. Dem Autor gelingt es dabei trefflich, die Angemessenheit der genannten Bestimmungen, und zwar Vorschrift für Vorschrift, zu untersuchen und zu einem Ergebnis der VerfassungsgemäÃheit zu gelangen, wenn der Grundsatz einer restriktiven Auslegung im Hinblick auf das Interesse der Allgemeinheit, sowie der Wissenschaftler und der fortschreitenden Digitalisierung beachtet werden. Das vorliegende Werk findet Abschluss und Hà hepunkt zugleich in seinem zehnten Kapitel [.]. Darin erà rtert der Autor Paragraf für Paragraf die Schrankenbestimmungen des deutschen Urheberrechts für Unterricht und Lehre, Unterrichts- und Lehrmedien, die wissenschaftliche Forschung, das Text- und Datamining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, zugunsten von Bibliotheken, Archiven, Museen und Bildungseinrichtungen, sowie die gesetzlich erlaubte Nutzung/vertragliche Nutzungsbefugnis und die angemessene Vergütung im Zusammenhang mit diesen gesetzlich erlaubten Nutzungen. Damit stellt sich das Werk als wahre Fundgrube für den à sterreichischen Urheberrechtler dar, dem bei gleicher unionsrechtlicher Ausgangslage des Artikel 5 Abs 3 lit a InfoSoc-RL und den durch die DSM-RL geschaffenen Herausforderungen wohl sehr rasch ähnliche Abwägungen im Einzelfall bevorstehen. Ein umfassendes, auf den neuesten Stand gebrachtes Literaturverzeichnis runden das hochaktuelle Werk ab, das in keiner Bibliothek eines im Hochschulwesen bzw. im Bildungsbereich im weitesten Sinne Tätigen fehlen darf." ----------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------ --- Das Werk "Urheberwissenschaftsschranke" hat die neuen Wissenschaftsschranken in den § 60a ff. UrhG, die auf der InfoSoc-RL und DSM-RL beruhen sowie urheberrechtliche Schranken zu Gunsten der Wissenschaft, Forschung und Lehre darstellen, auf deren Verfassungsrechts- und Unionsrechtskonformität hin überprüft. Dafür wurden zunächst die widerstreitenden Interessen der Urheber, Verlage, Wissenschaftler, Bibliotheken und der Allgemeinheit dargestellt. Insbesondere musste dabei herausgestellt werden, dass die Urheber durch die Schaffung von urheberrechtlichen Wissenschaftsschranken hinzunehmen haben, dass ihre Werke ohne deren Zustimmung durch einen privilegierten Personenkreis genutzt werden dürfen. AnschlieÃend wurde auf die grundrechtliche Konfliktlage eingegangen, wobei insbesondere die Wissenschaftsfreiheit mit der Eigentumsfreiheit abgewogen werden musste. Ferner wurden die weiteren grundrechtlich relevanten Aspekte wie z.B. der Umweltschutz und das Sozialstaatsprinzip, welche bei der Kodifikation der Wissenschaftsschranken ebenfalls vom Gesetzgeber berücksichtigt worden sind, erläutert. Der Verfasser gelangt letztendlich zu dem Ergebnis, dass die konkrete Ausgestaltung der aktuellen Wissenschaftsschranken einen angemessenen Ausgleich zwischen den betroffenen Grundrechten herstellt und verfassungs- sowie unionsrechtskonform ist. Darüber hinaus erfolgte eine Kommentierung und Auslegung der Tatbestandsmerkmale in den §§ 60a ff. UrhG, wobei der Verfasser zur Wahrung der Angemessenheit der Vorschriften zu einer restriktiven Auslegung tendiert. AbschlieÃend wurde vom Verfasser zur Vorbeugung vor missbräuchlichen Verwertungshandlungen ein Gesetzesvorschlag de lege ferenda unterbreitet, der den Bildungseinrichtungen bzw. Verantwortlichen die Implementierung von IT-SicherheitsmaÃnahmen zum Schutze der Urheberrechte und Einhaltung der Wissenschaftsschranken auferlegt.