Haffter stoffel (1 risultati)
Altre immaginiVerfassung des eidgenössischen Standes Thurgau. [Gegeben Frauenfeld den 27. Januar / 28. Februar 1869].
Offizielle Publikation / Unterzeichner: Anderwert, F. [Fridolin]; Haffter, C. [Conrad, i.e. Johann Konrad] u. Stoffel, S. [Severin].
Editore: Frauenfeld, Druck von J. Gromann [1869] -, 1869
- Brossura
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Aggiungi al carrello8°. 16 SS. Schriftsatz in 7-Punkt Fraktur. Rücken-Brosch. (leicht knittrig). Seiten unterschiedlich gebräunt u. etwas stockfleckig (eher blass u. wenig störend). Gesamthaft sehr ordentliches Exemplar - - Barth 25169 - swissbib mit 6 Standorten für diese (endgültige) Version - Gliederung : I. Rechte des gesamten Volkes, II. Recht…e und Freiheiten des Einzelnen, III. Staatsrechtliche Grundsätze, IV. Volkswirtschaftliche Aufgaben des Staates, V. Gebietseinteilung, VI. Gesetzgebende und aufsehende Behörde, VII. Vollziehung und Verwaltung: A. Regierungsrat, B. Bezirksbehörden, C. Gemeinden, VIII. Rechtspflege, IX. Kirchenwesen, X. Revision der Verfassung (§ 59: "kann jederzeit im ganzen oder theilweise auf dem Wege der Gesetzgebung revidirt werden") -- Diese neue Verfassung trat an die Stelle der ersten Staatsverfassung des Kantons Thurgau im neuen schweizerischen Bundesstaat vom 9. November 1849 (s. verfassungen ch/thurgau/verf49, online) - "Die neue Bundesverfassung [von 1848] bedingte die Anpassung des kantonalen Grundgesetzes im Jahr 1849, was sich in der Einführung der Volksinitiative zur Totalrevision der kantonalen Verfassung niederschlug. Die neue Verfassung sah aber auch eine Initiative auf eine Teilrevision des Grundgesetzes vor. [.] [Eduard] Häberlin übte als National- und dann als Ständerat, Staatsanwalt, Direktor der Schweizerischen Nordostbahn (NOB) sowie Erziehungsratspräsident in den 1850er Jahren grossen Einfluss auf die kantonale Politik aus und galt als Alfred Escher des Thurgaus. Seinem 'System' erwuchs spätestens ab 1858 in der Demokratischen Bewegung eine Opposition, die sich unter der Führung von [Philipp Gottlieb] Labhardt, Fridolin Anderwert, Adolf Deucher, Paul Nagel oder Jakob Albert Scherb für mehr Volksrechte und für die Stärkung der Kantonsregierung einsetzte und die exekutiven Funktionen der sogenannten Mittelbehörden infrage stellte [.]. [.] Die Anhänger der Demokratischen Bewegung forderten ab 1868 zudem eine Verfassungsrevision; am 19. April beschloss das Thurgauer Volk die Revision mittels Verfassungsrat. Bei dessen Wahl am 10. Mai setzten sich die Demokraten durch und gewannen 70 von 110 Sitzen. Die neue Verfassung, die am 28. Februar 1869 mit 11'781 zu 6741 Stimmen vom Volk angenommen wurde, brachte den Ersatz des bisherigen Vetos durch das obligatorische Gesetzes- und Finanzreferendum, die Volkswahl der Regierungs- und Ständeräte, die Reduktion der Exekutive auf fünf Mitglieder, die Abschaffung der Mittelbehörden sowie einen 'Häberlin-Paragrafen', der die Unvereinbarkeit bestimmter Ämter definierte. Ausserdem garantierte das Grundgesetz das Volksrecht auf Abberufung des Regierungsrats und des Grossen Rats. Kulturkämpferische Komponenten waren mit der Anerkennung der Zivilehe, der Abschaffung der konfessionell getrennten Schulen, dem Verzicht auf die früheren Vorgaben bezüglich der Vertretung der Konfessionen in den Kantonsbehörden sowie mit der in Aussicht genommenen Aufhebung des Klosters St. Katharinental [1869] enthalten. Die Verfassung von 1869, die mit verschiedenen Änderungen bis 1990 in Kraft bleiben sollte, brachte die verfassungspolitische Entwicklung des 19. Jahrhunderts mit dem Durchbruch der direkten Demokratie zum Abschluss." (HLS, Thurgau, Abschn. 4.6, Anfänge im jungen Bundesstaat 1849-1869). - Sprache: de.