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Paese del venditore

  • Caramon, Clemens von (d.i. Stanislaus Graf von Nayhauß-Cormons)

    Editore: Berlin., 1932

    Da: Antiquariat Roland Gögler, Leutkirch, Germania

    Membro dell'associazione: ILAB VDA

    Valutazione del venditore 5 su 5 stelle 5 stelle, Maggiori informazioni sulle valutazioni dei venditori

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    EUR 180,00

    EUR 45,00 per la spedizione da Germania a U.S.A.

    Quantità: 1 disponibili

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    21.-50. Tausend. 22,5 x 15 cm. 30 Seiten. Original-Broschur. Einband stockfleckig und etwas knittrig. Papier qualitätsbedingt gebräunt. Stolpersteine in Berlin: "Verstorben 26.06.1933 in Breslau an den Folgen von Haft und Folter. Stanislaus Graf von Nayhauß-Cormons bekämpfte die Nationalsozialisten bereits in den letzten Jahren der Weimarer Republik ganz entschieden mit publizistischen Mitteln. Daher gehörte er bald nach der Machtübernahme 1933 zu den stark gefährdeten Personen.". Wikipedia: In den 1920er Jahren begann Nayhauß als politischer Vortragsredner zu betätigen. So trat er im Vorfeld der Reichspräsidentenwahl des Jahres 1925 mehr als hundertmal auf größeren Veranstaltungen der rechtskonservativen Deutschnationalen Volkspartei in Westdeutschland als Redner auf. 1931 verfasste Nayhauß, der politisch im konservativen Lager stand, unter dem Pseudonym Clemens von Caramon eine gegen den Nationalsozialismus gerichtete Warnbroschüre, die er unter dem Titel Führer des Dritten Reiches! veröffentlichte. Bei dieser Broschüre handelte es sich um eine in der Form eines alphabetischen Registers angelegte Zusammenstellung mit Daten über das kriminelle Vorleben und insbesondere die Vorstrafen von mehreren Dutzend führenden Funktionären der seit 1930 politisch im Aufstieg begriffenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. Dort hielt Nayhauß z. B. fest, dass bestimmte NS-Führer sich Vergehen wie tätlichen Angriff, Unterschlagung, Sittlichkeitsvergehen (z. B. Friedhofsschändung) und Schulden hätten kommen lassen. Die Persönlichkeiten, die er auf diese Weise an den publizistischen Pranger stellte, waren vor allem Mitarbeiter des Parteiapparates der NSDAP, die für das bürokratisch-organisatorische Funktionieren desselben wichtig waren, als Einzelpersonen in der Öffentlichkeit im Normalfall aber eher wenig bekannt waren. Dabei gab es unter den von ihm angeklagten Unpersonen aber auch Ausnahmen, wie zum Beispiel den Stabschef der nationalsozialistischen Parteiarmee SA Ernst Röhm oder den ebenfalls in der SA wirkenden Kaisersohn August Wilhelm von Preußen, die durchaus im öffentlichen Fokus standen und weithin bekannt waren. Nayhauß verbreitete seine Broschüre die er ständig überarbeitete und erweiterte und in entsprechend ausgebauter Form bis November 1932 mehrmals wiederveröffentlichte (insgesamt erschienen mindestens 5 Auflagen mit einer Gesamtauflage von mindestens 60.000 Exemplaren)[1] insbesondere in der Form, dass er sie an die Zuhörer von politischen Vorträgen, die er im ganzen Reichsgebiet hielt, verteilte. Des Weiteren wurden diese Broschüren von Parteien und Verbänden verschiedenster politischer Couleur abgenommen, so von der SPD, der Zentrums-Partei, dem Reichsbanner und dem Stahlhelm-Frontsoldatenbund. Zweck dieser Vorträge war es die Öffentlichkeit vor dem Nationalsozialismus und den gefährlichen Folgen, die eine Übernahme der Staatsmacht durch diesen nach Nayhauß' Auffassung haben würde, zu warnen. Seine Broschüre diente dementsprechend dem Zweck, durch die Erbringung des Nachweises, dass "kriminelle Subjekte" unter den führenden Funktionären der NS-Partei keine Ausnahmeerscheinungen waren, sondern sie in ihr viel mehr in einer ungewöhnlich hohen Zahl und Dichte vertreten waren, zu demonstrieren, dass man diese Partei aufgrund der Zusammensetzung ihres Führungspersonals konsequenterweise in toto ablehnen müsse. Ein Bekannter, dem er seine Zielsetzung darlegte, fasste diese in seinem Tagebuch mit den Worten Zusammen, Nayhauß wolle vor allem den ehemaligen Soldaten und Offizieren, die der NSDAP angehörten, vor Augen zu führen, "mit was für Galgen-Gesindel" sie zusammenarbeiten würden, denn zumal "unter den Naziführern, Reichstags- und Landtagsabgeordneten" seien allerlei Leute, die wegen "allerlei Delikten schon im Gefängnis und Zuchthaus gesessen hätten". Diese würde er sich in seiner Broschüre einzeln vornehmen und die gegen sie gerichteten Gerichtsurteile abdrucken. Im Vorwort der Broschüre formulierte er dies s.

  • Nayhauß-Cormons, Stanislaus Graf von:

    Editore: Werdau i. Sa. : O. Meister, 1929

    Lingua: Tedesco

    Da: Chiemgauer Internet Antiquariat GbR, Altenmarkt, BAY, Germania

    Valutazione del venditore 5 su 5 stelle 5 stelle, Maggiori informazioni sulle valutazioni dei venditori

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    Prima edizione Copia autografata

    EUR 58,00

    EUR 95,00 per la spedizione da Germania a U.S.A.

    Quantità: 1 disponibili

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    Originalleinen. 24cm. Condizione: Gut. ERSTAUSGABE. VII, 268 S. : 4 Tafeln; gr. 8 Nur der Einband mit leichten Gebrauchsspuren. Sonst SEHR gutes Exemplar. Auf Vorsatz wohl mit WIDMUNG (?) aber nicht signiert " Graf Sterhart, Garmisch Juli 29" (Wir bieten zahlreiche Titel auf diesem Sachgebiet an.) Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 600.

  • Clemens von Caramon (= Stanislaus Graf von Nayhauß-Cormons)::

    Data di pubblicazione: 1932

    Lingua: Tedesco

    Da: Galerie für gegenständliche Kunst, Kirchheim unter Teck, Germania

    Valutazione del venditore 4 su 5 stelle 4 stelle, Maggiori informazioni sulle valutazioni dei venditori

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    Prima edizione

    EUR 143,50

    EUR 33,90 per la spedizione da Germania a U.S.A.

    Quantità: 2 disponibili

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    Vollständige Ausgabe im original Verlagseinband: Broschur im Format 15 x 22,5 cm mit bebildertem Deckeltitel, 63 Seiten, Schrift: Fraktur. - Aus dem Inhalt: Abtreibung - Betrug - betteln - Diebstahl - Ehrenwortbruch - Eidesverletzung - Erpressung - Friedhofsschändung - Hehlerei - Landesverrat - Ordensschwindel - Sittlichkeitsdelikte - Spionage - Unterschlagung - Untreue - Urkundenfälschung - § 41 StGB - § 175 StGB - Verschiedenes - Persönlichkeiten, die von den Nationalsozialisten in unglaublicher, hämischer Weise verspottet und unangebracht angegriffen wurden, bzw. die in der Schrift erwähnt werden, als mit irgendeinem der geschilderten Vorgänge in Verbindung stehen. - Mit zeittypischen Ausführungen wie: "Der >Naziprinz Auwi< betont gern in seinen Versammlungsreden, um damit Eindruck zu machen, daß er sich als ehem. Königlich Preußischer Oberst dem Frontsoldaten, Gefreiten Adolf Hitler, untergeordnet habe! Der Prinz pflegt auch hin und wieder bei geeigneten Gelegenheiten, z.B. bei Beisetzungsfeierlichkeiten von Mitgliedern der ehemals regierenden fürstlichen Häuser, in der Obersten-Uniform des "1. Hieb" zu erscheinen, die einst in der Garde das Hausregiment des preußischen Königshauses, das " 1.Garde-Regiment zu Fuß" mit Spitznamen genannt wurde. Wenn der Prinz stolz darauf ist, Königlich Preußischer Oberst zu sein, und als solcher die Uniform des ersten Regiments der ehemaligen, ruhmreichen Armee tragen zu dürfen, so doch sollte sich "Seine Königliche Hoheit" auch darüber klar sein, daß damit auch Verpflichtungen übernommen wurden. Er müsste sich daran erinnern, wie sein kaiserlicher Vater als "Oberster Kriegsherr" über homosexuell veranlagte Menschen dachte, und daß Verfehlungen auf dem Gebiet von Seiner Majestät mit Entfernung aus dem Offiziersstande und Heer unnachsichtig geahndet wurden. Er sollte wissen, wie es bei dem mustergültigen Ehrbegriffen, wie sie gerade im 1.Garde-Regiment gepflegt wurden, unvereinbar ist, mit derartigen krankhaft, anormal veranlagten Persönlichkeiten Verkehr zu pflegen, oder mit solchen, die wegen gemeiner Vergehen schwer vorbestraft sind" - Bei dieser Broschüre handelte es sich um eine in der Form eines alphabetischen Registers angelegte Zusammenstellung mit Daten über das kriminelle Vorleben und insbesondere die Vorstrafen vieler führender Funktionäre der seit 1930 politisch im Aufstieg begriffenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei NSDAP. Dort hielt Verf. Z.B. fest, daß bestimmte NS-Führer sich Vergehen wie tätlicher Angriff, Unterschlagung, Sittlichkeitsvergehen (z. B. Friedhofsschändung) zuschulden hätten kommen lassen. Die Persönlichkeiten, die er auf diese Weise anprangerte, waren vor allem Mitarbeiter des Parteiapparates der NSDAP, die für das bürokratisch-organisatorische Funktionieren desselben wichtig waren, als Einzelpersonen in der Öffentlichkeit im Normalfall aber eher wenig bekannt waren. Dabei gab es unter den von ihm angeprangerten Nationalsozialisten aber auch Ausnahmen wie z.B. den Stabschef der NS.-Parteiarmee SA Ernst Röhm oder den ebenfalls in der SA wirkenden Kaisersohn August Wilhelm von Preußen, die durchaus im öffentlichen Fokus standen und weithin bekannt waren. - Deutsches / Drittes Reich, Deutschland vor der Machtergreifung, Bekämpfung des Nationalsozialismus von konservativer Seite, Hitlers krankhafte Selbstüberhebung, straffällig gewordene Nationalsozialisten. - 5., erweiterte Auflage in altersgemäß guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000.