Da: Verlag Dr. Kovac GmbH, Hamburg, Germania
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Aggiungi al carrelloSoftcover. Condizione: neu. 1. Auflage. Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 94 198 pages. Die Vermarktung von Produktnachahmungen erfährt in zahlreichen Wirtschaftsbranchen eine zunehmende Verbreitung. Bei der Beurteilung der RechtmäÃigkeit der Nachahmungstätigkeit kommt zunächst dem Sonderrechtsschutz, insbesondere dem Markenrecht und dem Geschmacksmusterrecht, Bedeutung zu. Fraglich ist, inwieweit der beeinträchtigte Originalhersteller darüber hinaus die Mà glichkeit besitzt, gegen die Herstellung und die Vermarktung eines Nachahmungserzeugnisses mit Hilfe des Lauterkeitsrechts vorzugehen. Zu diesem Zweck steht im deutschen Recht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) neben diversen unionsrechtlich verwurzelten Irreführungstatbeständen der Schutz gemäà § 4 Nr. 9 UWG als rein national geprägtes Schutzinstrument gegen Produktnachahmungen bereit. In GroÃbritannien bildet die passing off-Klage das zentrale Schutzinstrument gegen Produktnachahmung, welches es dem beeinträchtigten Unternehmen ermà glicht, zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Nachahmer auÃerhalb des Sonderrechtsschutzes geltend zu machen. Die Gegenüberstellung des deutschen und des britischen Rechts ist von besonderem Interesse, da den beiden Rechtsordnungen ein unterschiedliches Rechtssystem zugrunde liegt - das kontinentale Gesetzesrecht auf deutscher Seite und die richterrechtlich geprägte common law- Rechtsordnung auf britischer Seite. Hinzu kommt, dass sowohl der Schutz nach § 4 Nr. 9 UWG als auch die passing off-Klage dem bisher nicht harmonisierten Bereich des Lauterkeitsrechts unterfallen. Unter Berücksichtigung der jüngsten lauterkeitsrechtlichen HarmonisierungsmaÃnahmen (Richtlinie 2005/29/EG und Richtlinie 2006/114/EG) untersucht der Autor, welche Stellung § 4 Nr. 9 UWG bzw. der passing off-Klage innerhalb der jeweiligen Rechtsordnung gegenwärtig zukommt. Des Weiteren vergleicht der Autor die beiden Rechtsinstitute in Bezug auf ihre tatbestandlichen Voraussetzungen sowie hinsichtlich der Rechtsfolgen und deren Durchsetzung.