Andreas j boos (9 risultati)

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Bibliothekseinband. Condizione: Gut. 212 Seiten; Ausgesondertes Buch mit Bibliothekseinband aus juristischer Fachbibliothek. Übliche Merkmale: Signatur auf Buchrücken und Buchdeckel, Stempel im Buch. Buchschnitt an allen drei Seiten mit roten Strichen gekennzeichnet. Text ansonsten sauber und ohne Markierungen. Sprache: Deutsch…Gewicht in Gramm: 400.

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Da: SKULIMA Wiss. Versandbuchhandlung, Westhofen, GermaniaSKULIMA Wiss. Versandbuchhandlung
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Condizione: Sehr Gut. Zustandsbeschreibung: schwarze Filzstiftstriche auf Schnitt. Eine Studie zur Bedeutung des kartellrechtlichen Empfehlungsverbotes bei Wettbewerbsbeschränkungen in den Freien Berufen unter Berücksichtigung des europäischen Kartellrechts und mit Beispielen aus der privatärztlichen Gebührenliquidation. 212 Sei…ten, broschiert (Schriften zum Wirtschaftsrecht; Band 157/Duncker & Humblot 2003). Statt EUR 74,00. Gewicht: 292 g - Softcover/Taschenbuch.

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Da: Buchpark, Trebbin, GermaniaBuchpark
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Condizione: Hervorragend. Zustand: Hervorragend | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Der Autor beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Empfehlungen von privaten Standesorganisationen sowie deren Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht. Andreas J. Boos zeigt, dass viele berufsrechtliche Wettbewerbsbeschrä…nkungen gegen das bislang kaum beachtete Empfehlungsverbot des § 22 GWB verstoßen.Auch wenn nach Auffassung des Verfassers die Grenzen zwischen staatlich noch legitimierten Wettbewerbsbeschränkungen und Verstößen gegen kartellrechtliche Verbote sehr eng zu ziehen sind, so wird damit keinesfalls das gesamte Standeswesen in Frage gestellt. Dies gilt auch in Hinblick auf den von vielen Standesvertretern gefürchteten zunehmenden Einfluss der Europäischen Kommission als Hüterin eines wettbewerbsorientierten Binnenmarktes. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass auf das eine oder andere Standesprivileg in Zukunft verzichtet werden muss.Neben allgemeinen Ausführungen zum Spannungsverhältnis zwischen dem Standesrecht der Freien Berufe und dem Kartellrecht werden zwei konkrete Beispiele aus der privatärztlichen Gebührenliquidation untersucht: Beinahe jeder Arzt verlangt von seinen Privatpatienten eine um den Faktor 2,3 erhöhte Vergütung (sog. Schwellenwert) für die im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthaltenen Leistungen. Auch im Bereich der sog. Analogbewertungen für Leistungen, die (noch) nicht in die veraltete Gebührenordnung aufgenommen wurden, ist ein weit verbreitetes gleichförmiges Abrechungsverhalten der Ärzte zu beobachten. Dabei kommt Andreas J. Boos zu dem Ergebnis, dass viele der bei zahlreichen ärztlichen Berufsverbänden recherchierten Abrechnungsempfehlungen mit einheitlichen Schwellenwerten und Analogziffern gegen das kartellrechtliche Empfehlungsverbot verstoßen.

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Da: Buchpark, Trebbin, GermaniaBuchpark
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EUR 23,90
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Condizione: Hervorragend. Zustand: Hervorragend | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Der Autor beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Empfehlungen von privaten Standesorganisationen sowie deren Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht. Andreas J. Boos zeigt, dass viele berufsrechtliche Wettbewerbsbeschrä…nkungen gegen das bislang kaum beachtete Empfehlungsverbot des § 22 GWB verstoßen.Auch wenn nach Auffassung des Verfassers die Grenzen zwischen staatlich noch legitimierten Wettbewerbsbeschränkungen und Verstößen gegen kartellrechtliche Verbote sehr eng zu ziehen sind, so wird damit keinesfalls das gesamte Standeswesen in Frage gestellt. Dies gilt auch in Hinblick auf den von vielen Standesvertretern gefürchteten zunehmenden Einfluss der Europäischen Kommission als Hüterin eines wettbewerbsorientierten Binnenmarktes. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass auf das eine oder andere Standesprivileg in Zukunft verzichtet werden muss.Neben allgemeinen Ausführungen zum Spannungsverhältnis zwischen dem Standesrecht der Freien Berufe und dem Kartellrecht werden zwei konkrete Beispiele aus der privatärztlichen Gebührenliquidation untersucht: Beinahe jeder Arzt verlangt von seinen Privatpatienten eine um den Faktor 2,3 erhöhte Vergütung (sog. Schwellenwert) für die im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthaltenen Leistungen. Auch im Bereich der sog. Analogbewertungen für Leistungen, die (noch) nicht in die veraltete Gebührenordnung aufgenommen wurden, ist ein weit verbreitetes gleichförmiges Abrechungsverhalten der Ärzte zu beobachten. Dabei kommt Andreas J. Boos zu dem Ergebnis, dass viele der bei zahlreichen ärztlichen Berufsverbänden recherchierten Abrechnungsempfehlungen mit einheitlichen Schwellenwerten und Analogziffern gegen das kartellrechtliche Empfehlungsverbot verstoßen.

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Da: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, GermaniaAHA-BUCH GmbH
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Taschenbuch. Condizione: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Der Autor beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Empfehlungen von privaten Standesorganisationen sowie deren Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht. Andreas J. Boos zeigt, dass viele berufsrechtliche Wettbewerbsbeschränkungen… gegen das bislang kaum beachtete Empfehlungsverbot des22 GWB verstoßen.Auch wenn nach Auffassung des Verfassers die Grenzen zwischen staatlich noch legitimierten Wettbewerbsbeschränkungen und Verstößen gegen kartellrechtliche Verbote sehr eng zu ziehen sind, so wird damit keinesfalls das gesamte Standeswesen in Frage gestellt. Dies gilt auch in Hinblick auf den von vielen Standesvertretern gefürchteten zunehmenden Einfluss der Europäischen Kommission als Hüterin eines wettbewerbsorientierten Binnenmarktes. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass auf das eine oder andere Standesprivileg in Zukunft verzichtet werden muss.Neben allgemeinen Ausführungen zum Spannungsverhältnis zwischen dem Standesrecht der Freien Berufe und dem Kartellrecht werden zwei konkrete Beispiele aus der privatärztlichen Gebührenliquidation untersucht: Beinahe jeder Arzt verlangt von seinen Privatpatienten eine um den Faktor 2,3 erhöhte Vergütung (sog. Schwellenwert) für die im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthaltenen Leistungen. Auch im Bereich der sog. Analogbewertungen für Leistungen, die (noch) nicht in die veraltete Gebührenordnung aufgenommen wurden, ist ein weit verbreitetes gleichförmiges Abrechungsverhalten der Ärzte zu beobachten. Dabei kommt Andreas J. Boos zu dem Ergebnis, dass viele der bei zahlreichen ärztlichen Berufsverbänden recherchierten Abrechnungsempfehlungen mit einheitlichen Schwellenwerten und Analogziffern gegen das kartellrechtliche Empfehlungsverbot verstoßen.

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Da: preigu, Osnabrück, Germaniapreigu
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Taschenbuch. Condizione: Neu. Die Freien Berufe und das kartellrechtliche Empfehlungsverbot. | Eine Studie zur Bedeutung des kartellrechtlichen Empfehlungsverbotes bei Wettbewerbsbeschränkungen in den Freien Berufen unter Berücksichtigung des europäischen Kartellrechts und mit Beispielen aus der privatärztlichen Gebührenliquidat…ion. | Andreas J. Boos | Taschenbuch | Schriften zum Wirtschaftsrecht | 212 S. | Deutsch | 2003 | Duncker & Humblot | EAN 9783428109784 | Verantwortliche Person für die EU: Duncker & Humblot GmbH, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, 12165 Berlin, info[at]duncker-humblot[dot]de | Anbieter: preigu.

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Da: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, GermaniaBuchWeltWeit Ludwig Meier e.K.
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Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Der Autor beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Empfehlungen von privaten Standesorganisationen sowie deren Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht. Andreas J. Boos zeigt, dass viele berufsrechtliche Wettbewer…bsbeschränkungen gegen das bislang kaum beachtete Empfehlungsverbot des22 GWB verstoßen.Auch wenn nach Auffassung des Verfassers die Grenzen zwischen staatlich noch legitimierten Wettbewerbsbeschränkungen und Verstößen gegen kartellrechtliche Verbote sehr eng zu ziehen sind, so wird damit keinesfalls das gesamte Standeswesen in Frage gestellt. Dies gilt auch in Hinblick auf den von vielen Standesvertretern gefürchteten zunehmenden Einfluss der Europäischen Kommission als Hüterin eines wettbewerbsorientierten Binnenmarktes. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass auf das eine oder andere Standesprivileg in Zukunft verzichtet werden muss.Neben allgemeinen Ausführungen zum Spannungsverhältnis zwischen dem Standesrecht der Freien Berufe und dem Kartellrecht werden zwei konkrete Beispiele aus der privatärztlichen Gebührenliquidation untersucht: Beinahe jeder Arzt verlangt von seinen Privatpatienten eine um den Faktor 2,3 erhöhte Vergütung (sog. Schwellenwert) für die im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthaltenen Leistungen. Auch im Bereich der sog. Analogbewertungen für Leistungen, die (noch) nicht in die veraltete Gebührenordnung aufgenommen wurden, ist ein weit verbreitetes gleichförmiges Abrechungsverhalten der Ärzte zu beobachten. Dabei kommt Andreas J. Boos zu dem Ergebnis, dass viele der bei zahlreichen ärztlichen Berufsverbänden recherchierten Abrechnungsempfehlungen mit einheitlichen Schwellenwerten und Analogziffern gegen das kartellrechtliche Empfehlungsverbot verstoßen. 210 pp. Deutsch.

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Condizione: New. Dieser Artikel ist ein Print on Demand Artikel und wird nach Ihrer Bestellung fuer Sie gedruckt. Der Autor beschaeftigt sich schwerpunktmaessig mit Empfehlungen von privaten Standesorganisationen sowie deren Vereinbarkeit mit dem deutschen und europaeischen Kartellrecht. Andreas J. Boos zeigt, dass viele berufsr…echtliche Wettbewerbsbeschraenkungen gegen das.

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Da: buchversandmimpf2000, Emtmannsberg, BAYE, Germaniabuchversandmimpf2000
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Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware -Der Autor beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Empfehlungen von privaten Standesorganisationen sowie deren Vereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Kartellrecht. Andreas J. Boos zeigt, dass viele berufsrechtliche Wettbewerbsbe…schränkungen gegen das bislang kaum beachtete Empfehlungsverbot des 22 GWB verstoßen.Auch wenn nach Auffassung des Verfassers die Grenzen zwischen staatlich noch legitimierten Wettbewerbsbeschränkungen und Verstößen gegen kartellrechtliche Verbote sehr eng zu ziehen sind, so wird damit keinesfalls das gesamte Standeswesen in Frage gestellt. Dies gilt auch in Hinblick auf den von vielen Standesvertretern gefürchteten zunehmenden Einfluss der Europäischen Kommission als Hüterin eines wettbewerbsorientierten Binnenmarktes. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass auf das eine oder andere Standesprivileg in Zukunft verzichtet werden muss.Neben allgemeinen Ausführungen zum Spannungsverhältnis zwischen dem Standesrecht der Freien Berufe und dem Kartellrecht werden zwei konkrete Beispiele aus der privatärztlichen Gebührenliquidation untersucht: Beinahe jeder Arzt verlangt von seinen Privatpatienten eine um den Faktor 2,3 erhöhte Vergütung (sog. Schwellenwert) für die im Gebührenverzeichnis der GOÄ enthaltenen Leistungen. Auch im Bereich der sog. Analogbewertungen für Leistungen, die (noch) nicht in die veraltete Gebührenordnung aufgenommen wurden, ist ein weit verbreitetes gleichförmiges Abrechungsverhalten der Ärzte zu beobachten. Dabei kommt Andreas J. Boos zu dem Ergebnis, dass viele der bei zahlreichen ärztlichen Berufsverbänden recherchierten Abrechnungsempfehlungen mit einheitlichen Schwellenwerten und Analogziffern gegen das kartellrechtliche Empfehlungsverbot verstoßen.Duncker & Humblot GmbH, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, 12165 Berlin 210 pp. Deutsch.