Christoph andreas winhard (1 risultati)

- Brossura
- Prima edizione
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Softcover. Condizione: neu. 1. Auflage. Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 28 286 pages. Die Studie beleuchtet die Wirkungsweise der abkommensrechtlichen Steuerfreistellung und ihre Folgewirkungen auf das deutsche Recht. Es wird gezeigt, daà die Freistellungsmethode nicht zu einer sachlich- en Steuerbefreiung im Inland führt. Vielmehr bleibt die Steuerpflicht der freigestellten Einkünfte erhalten, da sich die Steuerfreistellung auf die Eingrenzung der sich daraus ergebenden Steuerrechtsfolgen beschränkt. Das vorherrschend vertretene Verlustabzugsverbot läÃt sich deshalb dogmatisch nicht rechtfertigen, da mit der fortbestehenden Steuer- pflicht die gesetzliche Saldierungsanordnung erhalten bleibt. Das be- deutet, daà die freigestellten Verluste mit den sonstigen Einkünften verrechnet werden kà nnen. Von besonderer Bedeutung ist dieses Er- gebnis insbesondere für die Behandlung von Betriebsstättenverlusten deutscher Unternehmen im Ausland. Das Werk zeigt darüber hinaus, daà das vorherrschend vertretene Verlustabzugsverbot nicht mit den Vorgaben des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts zu vereinbaren ist. Als weitere Folgewirkung der restriktiven Funktionsdeutung der Frei- stellungsmethode wird herausgearbeitet, daà die Regeln über den Progressionsvorbehalt in den Doppelbesteuerungsabkommen und im nationalen Recht lediglich deklaratorischer Natur sind. Denn die von ihm betroffenen sonstigen Einkünfte weisen keinen Bezug zu dem aus- ländischen Vertragsstaat auf, weshalb es insoweit keiner Einwirkung der Steuerfreistellung auf die allgemeine Tarifregelung des § 32a EStG bedarf. SchlieÃlich arbeitet der Verfasser heraus, daà Aufwendungen, die mit freigestellten Einkünften zusammenhängen, entgegen dem vorherr- schend vertretenen Abzugsverbot doch abgezogen werden kà nnen. Aufgrund der restriktiven Funktionsdeutung der Freistellungsmethode liegen keine "steuerfreien" Einkünfte im Sinne der Vorschrift des § 3c EStG vor, da ihre Steuerpflicht erhalten bleibt. "Steuerfrei" im Sinne des § 3c EStG sind aber ausschlieÃlich sachlich steuerbefreite Einkünfte, da § 3c EStG konstitutiv den allgemeinen Aufwandsabzug zum Nachteil des Steuerpflichtigen durchbricht. …