Heite mathis (8 risultati)

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Taschenbuch. Condizione: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar zum Strafprozessrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im vorliegenden, zu besprechen…den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes, befasst sich der erste Strafsenat mit der Frage der Unanwendbarkeit der Revisionserstreckung nach357 zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten, für den die Revision gem.55 II JGG unzulässig war. Fraglich ist dabei, wie sich der durch55 II JGG begründete Ausschluss der Revision auf357 auswirkt. Mit dieser Frage beschäftigte sich bisher allein das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 05.03.1957. In dieser wird ebenfalls die Auffassung der Unanwendbarkeit der Revisionserstreckung vertreten. Von dieser Entscheidung wollte das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 12.01.2006 abweichen und richtete sich mit der Divergenzvorlage an den BGH, der nun die Entscheidung des OLG Oldenburg bestätigte. Begründet wird dies mit einer strengen Auslegung des Wortlauts der Vorschrift sowie der Rechtsnatur des357, die als Ausnahmeregelung gegen eine erweiterte Anwendung in der zu Rede stehen Fallkonstellation spricht, dazu mit dem Sinn und Zweck des55 II JGG. Außerdem setzt er sich mit den in der Literatur vorgebrachten anders lautenden Meinungen auseinander und kommt zu dem Schluss, dass diese keine Abweichung vom Ergebnis des BGH rechtfertigen.

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Taschenbuch. Condizione: Neu. Unanwendbarkeit des § 357 StPO zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten, für den die Revision wegen § 55 Abs. 2 JGG unzulässig war | Zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 09.05.2006 - 1 StR 57/06 | Mathis Heite | Taschenbuch | 36 S. | Deutsch | 2009 | GRIN Verlag | EAN 9783640256594 | Verantwo…rtliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu.

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Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar zum Strafprozessrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im vorliegende…n, zu besprechenden Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes, befasst sich der erste Strafsenat mit der Frage der Unanwendbarkeit der Revisionserstreckung nach357 zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten, für den die Revision gem.55 II JGG unzulässig war. Fraglich ist dabei, wie sich der durch55 II JGG begründete Ausschluss der Revision auf357 auswirkt. Mit dieser Frage beschäftigte sich bisher allein das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 05.03.1957. In dieser wird ebenfalls die Auffassung der Unanwendbarkeit der Revisionserstreckung vertreten. Von dieser Entscheidung wollte das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 12.01.2006 abweichen und richtete sich mit der Divergenzvorlage an den BGH, der nun die Entscheidung des OLG Oldenburg bestätigte. Begründet wird dies mit einer strengen Auslegung des Wortlauts der Vorschrift sowie der Rechtsnatur des357, die als Ausnahmeregelung gegen eine erweiterte Anwendung in der zu Rede stehen Fallkonstellation spricht, dazu mit dem Sinn und Zweck des55 II JGG. Außerdem setzt er sich mit den in der Literatur vorgebrachten anders lautenden Meinungen auseinander und kommt zu dem Schluss, dass diese keine Abweichung vom Ergebnis des BGH rechtfertigen. 36 pp. Deutsch.

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Taschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Seminar zum Strafprozessrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im vorliegenden, z…u besprechenden Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes, befasst sich der erste Strafsenat mit der Frage der Unanwendbarkeit der Revisionserstreckung nach 357 zu Gunsten eines früheren Mitangeklagten, für den die Revision gem. 55 II JGG unzulässig war. Fraglich ist dabei, wie sich der durch 55 II JGG begründete Ausschluss der Revision auf 357 auswirkt. Mit dieser Frage beschäftigte sich bisher allein das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 05.03.1957. In dieser wird ebenfalls die Auffassung der Unanwendbarkeit der Revisionserstreckung vertreten. Von dieser Entscheidung wollte das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 12.01.2006 abweichen und richtete sich mit der Divergenzvorlage an den BGH, der nun die Entscheidung des OLG Oldenburg bestätigte. Begründet wird dies mit einer strengen Auslegung des Wortlauts der Vorschrift sowie der Rechtsnatur des 357, die als Ausnahmeregelung gegen eine erweiterte Anwendung in der zu Rede stehen Fallkonstellation spricht, dazu mit dem Sinn und Zweck des 55 II JGG. Außerdem setzt er sich mit den in der Literatur vorgebrachten anders lautenden Meinungen auseinander und kommt zu dem Schluss, dass diese keine Abweichung vom Ergebnis des BGH rechtfertigen.Books on Demand GmbH, Überseering 33, 22297 Hamburg 36 pp. Deutsch.