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Aggiungi al carrelloTaschenbuch. Condizione: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 17 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Seminar 'Der Islam in der deutschen Rechtsordnung' (WS 2004/2005) - Prof. Dr. Goerg Haverkate, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, die sich zu ihnen bekennen, ehrliche Leute sind. Und wenn Türken und Heiden kämen und wollten hier im Land wohnen, dann würden wir ihnen Moscheen und Kirchen bauen.'Friedrich der Große (1740) Das Seminarthema 'Islam in der deutschen Rechtsordnung' trifft wie kein zweites den Kern aktueller gesellschaftspolitischer Diskussionen. Es bietet die Möglichkeit, auf juristischer Grundlage, jenseits mannigfaltiger Aufgeregtheiten und öffentlicher Aussagen, möglichst 'unaufgeregt' und sachlich, verschiedene Facetten dieses Großthemas zu beleuchten. Wie im Zuge der Recherchen zum Thema 'Moscheebau' schnell klar wurde, ist eine erschöpfende Auseinandersetzung wegen der Vielschichtigkeit der Thematik ohne Ausflüge über das Baurecht als Grundlage hinaus in andere Disziplinen wie zum Beispiel Konfliktforschung oder Architekturkritik schwer möglich, auch deshalb aber so interessant.Der Bau christlicher Kultstätten hat in Deutschland nach der Bauwelle aufgrund der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs in heutiger Zeit Seltenheitswert. Die Teilnahme an kirchlichen Ritualen verfällt seit den 60er Jahren kontinuierlich. Für Kirchenbauten vor allem in Citylagen oder in schwach besiedelten Gebieten Ostdeutschlands werden Umnutzungen oder Stillegungen aufgrund der Lockerung der kirchengemeindlichen Struktur teilweise unausweichlich. Auch Synagogenneubauten erregen Aufsehen, weil sie so selten vorkommen. Für Architekten ist die Projektierung eines Sakralbaus daher immer etwas Besonderes: Es lockt sie der Raum, der nicht den Zwängen des Alltäglichen gehorcht; nicht praktisch und profitabel sein muss, der nur dem Nichtbeschreiblichen zu dienen hat. Hier darf der Architekt zeigen, was er sein kann: ein Künstler der Transzendenz.Im Gegensatz zum oben Erwähnten erlebt der Bau repräsentativer Moscheen seit Anfang der 90er Jahre einen Boom. Solche Vorhaben lösen in der Mehrheitsgesellschaft in vielen Fällen heftige Reaktionen aus und zeigen deren Besorgnis, der Islam werde sich nicht mit dem Status der Gleichrangigkeit in einer inzwischen religiös-pluralen Gesellschaft zufrieden geben, sondern sich unter anderem durch sichtbare bauliche Präsenz in unseren Städten auf Dominanz ausrichten.
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Aggiungi al carrelloTaschenbuch. Condizione: Neu. Islam und Baurecht. Rechtliche und faktische Probleme beim Moscheebau | Paul Gaitzsch | Taschenbuch | 56 S. | Deutsch | 2014 | GRIN Verlag | EAN 9783656576754 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu.
Da: Verlag Dr. Kovac GmbH, Hamburg, Germania
Prima edizione
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Aggiungi al carrelloSoftcover. Condizione: neu. 1. Auflage. Studien zum Và lker- und Europarecht, Band 128 394 pages. Die Mà glichkeit der Ãbertragung von Normsetzungsbefugnissen vom Gesetzgeber auf die Verwaltung im weitesten Sinne ist ein nicht nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern auch auf Unionsebene selbst bekanntes Phänomen. Traditionell nimmt die rechtsetzende Konkretisierung und Handhabbarmachung des Sekundärrechts durch Tertiärrecht einen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bedeutenden Teil des Arbeitsaufkommens der Europäischen Kommission ein. Die so bezeichnete Durchführungsrechtsetzung wurde vor allem unter dem Stichwort "Komitologie", d. h. der Einbindung aus mitgliedstaatlichen Vertretern zusammengesetzter Ausschüsse in das Normsetzungsverfahren, zu einem Dauerbrenner der europarechtswissenschaftlichen Diskussion. Durch den Vertrag von Lissabon wurden die Regelungen zur Tertiärnormsetzung durch die Europäische Kommission grundlegend umgestaltet: Zum einen erlaubt es Art. 290 AEUV dem Unionsgesetzgeber, der Kommission Befugnisse zur Ãnderung oder Ergänzung eines von ihm erlassenen Gesetzgebungsakts zu übertragen (delegierte Rechtsetzung). Zum anderen werden der Kommission - und ausnahmsweise dem Rat - nach Art. 291 Abs. 2 AEUV mit Unionsrechtsakten Durchführungsbefugnisse übertragen, wenn es einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Rechtsakte bedarf (Durchführungsrechtsetzung). Das Werk untersucht diese Regelungen und die aus ihnen folgende Normsetzungspraxis daraufhin, ob sie dafür zu sorgen geeignet sind, sachgerechte Normen in einem demokratischen und rechtsstaatlichen Normsetzungsverfahren in kostengünstiger Weise zu schaffen. Hierbei wird dieser Kriterienkatalog getrennt und damit systematisierend zunächst auf den Komplex der Ermächtigung der Kommission zur Tertiärnormsetzung und anschlieÃend auf den Komplex der Ausübung dieser Ermächtigung angewandt. Die gefundenen Ergebnisse werden darüber hinaus dazu genutzt, Kategorien zur klaren Abgrenzung der delegierten Rechtsetzung von der Durchführungsrechtsetzung zu entwickeln. Die Studie wurde im Sommersemester 2014 an der Bucerius Law School Hamburg als Dissertation angenommen und entstand unter Betreuung von Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M. (Iowa). Das Promotionsvorhaben wurde durch die Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen eines Graduiertenstipendiums gefà rdert.
Da: Buchpark, Trebbin, Germania
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Aggiungi al carrelloCondizione: Sehr gut. Zustand: Sehr gut | Seiten: 56 | Sprache: Deutsch | Produktart: Bücher | Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 17 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Seminar "Der Islam in der deutschen Rechtsordnung" (WS 2004/2005) - Prof. Dr. Goerg Haverkate, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, die sich zu ihnen bekennen, ehrliche Leute sind. Und wenn Türken und Heiden kämen und wollten hier im Land wohnen, dann würden wir ihnen Moscheen und Kirchen bauen.¿ Friedrich der Große (1740) Das Seminarthema ¿Islam in der deutschen Rechtsordnung¿ trifft wie kein zweites den Kern aktueller gesellschaftspolitischer Diskussionen. Es bietet die Möglichkeit, auf juristischer Grundlage, jenseits mannigfaltiger Aufgeregtheiten und öffentlicher Aussagen, möglichst ¿unaufgeregt¿ und sachlich, verschiedene Facetten dieses Großthemas zu beleuchten. Wie im Zuge der Recherchen zum Thema ¿Moscheebaü schnell klar wurde, ist eine erschöpfende Auseinandersetzung wegen der Vielschichtigkeit der Thematik ohne Ausflüge über das Baurecht als Grundlage hinaus in andere Disziplinen wie zum Beispiel Konfliktforschung oder Architekturkritik schwer möglich, auch deshalb aber so interessant. Der Bau christlicher Kultstätten hat in Deutschland nach der Bauwelle aufgrund der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs in heutiger Zeit Seltenheitswert. Die Teilnahme an kirchlichen Ritualen verfällt seit den 60er Jahren kontinuierlich. Für Kirchenbauten vor allem in Citylagen oder in schwach besiedelten Gebieten Ostdeutschlands werden Umnutzungen oder Stillegungen aufgrund der Lockerung der kirchengemeindlichen Struktur teilweise unausweichlich. Auch Synagogenneubauten erregen Aufsehen, weil sie so selten vorkommen. Für Architekten ist die Projektierung eines Sakralbaus daher immer etwas Besonderes: Es lockt sie der Raum, der nicht den Zwängen des Alltäglichen gehorcht; nicht praktisch und profitabel sein muss, der nur dem Nichtbeschreiblichen zu dienen hat. Hier darf der Architekt zeigen, was er sein kann: ein Künstler der Transzendenz. Im Gegensatz zum oben Erwähnten erlebt der Bau repräsentativer Moscheen seit Anfang der 90er Jahre einen Boom. Solche Vorhaben lösen in der Mehrheitsgesellschaft in vielen Fällen heftige Reaktionen aus und zeigen deren Besorgnis, der Islam werde sich nicht mit dem Status der Gleichrangigkeit in einer inzwischen religiös-pluralen Gesellschaft zufrieden geben, sondern sich unter anderem durch sichtbare bauliche Präsenz in unseren Städten auf Dominanz ausrichten.
Da: BUCHSERVICE / ANTIQUARIAT Lars Lutzer, Wahlstedt, Germania
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Aggiungi al carrelloCondizione: gut. Kommentar Datenschutz-Grundverordnung In deutscher Sprache. pages.
Da: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Germania
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Aggiungi al carrelloTaschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 17 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Seminar 'Der Islam in der deutschen Rechtsordnung' (WS 2004/2005) - Prof. Dr. Goerg Haverkate, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, die sich zu ihnen bekennen, ehrliche Leute sind. Und wenn Türken und Heiden kämen und wollten hier im Land wohnen, dann würden wir ihnen Moscheen und Kirchen bauen.'Friedrich der Große (1740) Das Seminarthema 'Islam in der deutschen Rechtsordnung' trifft wie kein zweites den Kern aktueller gesellschaftspolitischer Diskussionen. Es bietet die Möglichkeit, auf juristischer Grundlage, jenseits mannigfaltiger Aufgeregtheiten und öffentlicher Aussagen, möglichst 'unaufgeregt' und sachlich, verschiedene Facetten dieses Großthemas zu beleuchten. Wie im Zuge der Recherchen zum Thema 'Moscheebau' schnell klar wurde, ist eine erschöpfende Auseinandersetzung wegen der Vielschichtigkeit der Thematik ohne Ausflüge über das Baurecht als Grundlage hinaus in andere Disziplinen wie zum Beispiel Konfliktforschung oder Architekturkritik schwer möglich, auch deshalb aber so interessant.Der Bau christlicher Kultstätten hat in Deutschland nach der Bauwelle aufgrund der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs in heutiger Zeit Seltenheitswert. Die Teilnahme an kirchlichen Ritualen verfällt seit den 60er Jahren kontinuierlich. Für Kirchenbauten vor allem in Citylagen oder in schwach besiedelten Gebieten Ostdeutschlands werden Umnutzungen oder Stillegungen aufgrund der Lockerung der kirchengemeindlichen Struktur teilweise unausweichlich. Auch Synagogenneubauten erregen Aufsehen, weil sie so selten vorkommen. Für Architekten ist die Projektierung eines Sakralbaus daher immer etwas Besonderes: Es lockt sie der Raum, der nicht den Zwängen des Alltäglichen gehorcht; nicht praktisch und profitabel sein muss, der nur dem Nichtbeschreiblichen zu dienen hat. Hier darf der Architekt zeigen, was er sein kann: ein Künstler der Transzendenz.Im Gegensatz zum oben Erwähnten erlebt der Bau repräsentativer Moscheen seit Anfang der 90er Jahre einen Boom. Solche Vorhaben lösen in der Mehrheitsgesellschaft in vielen Fällen heftige Reaktionen aus und zeigen deren Besorgnis, der Islam werde sich nicht mit dem Status der Gleichrangigkeit in einer inzwischen religiös-pluralen Gesellschaft zufrieden geben, sondern sich unter anderem durch sichtbare bauliche Präsenz in unseren Städten auf Dominanz ausrichten. 56 pp. Deutsch.
Da: Majestic Books, Hounslow, Regno Unito
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Da: Books Puddle, New York, NY, U.S.A.
Condizione: New. Print on Demand pp. 58.
Da: Biblios, Frankfurt am main, HESSE, Germania
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Aggiungi al carrelloCondizione: New. PRINT ON DEMAND pp. 58.
Lingua: Tedesco
Editore: GRIN Verlag, GRIN Verlag Feb 2014, 2014
ISBN 10: 3656576750 ISBN 13: 9783656576754
Da: buchversandmimpf2000, Emtmannsberg, BAYE, Germania
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Aggiungi al carrelloTaschenbuch. Condizione: Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 17 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Seminar 'Der Islam in der deutschen Rechtsordnung' (WS 2004/2005) - Prof. Dr. Goerg Haverkate, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, die sich zu ihnen bekennen, ehrliche Leute sind. Und wenn Türken und Heiden kämen und wollten hier im Land wohnen, dann würden wir ihnen Moscheen und Kirchen bauen.¿Friedrich der Große (1740)Das Seminarthema ¿Islam in der deutschen Rechtsordnung¿ trifft wie kein zweites den Kern aktueller gesellschaftspolitischer Diskussionen. Es bietet die Möglichkeit, auf juristischer Grundlage, jenseits mannigfaltiger Aufgeregtheiten und öffentlicher Aussagen, möglichst ¿unaufgeregt¿ und sachlich, verschiedene Facetten dieses Großthemas zu beleuchten. Wie im Zuge der Recherchen zum Thema ¿Moscheebaü schnell klar wurde, ist eine erschöpfende Auseinandersetzung wegen der Vielschichtigkeit der Thematik ohne Ausflüge über das Baurecht als Grundlage hinaus in andere Disziplinen wie zum Beispiel Konfliktforschung oder Architekturkritik schwer möglich, auch deshalb aber so interessant.Der Bau christlicher Kultstätten hat in Deutschland nach der Bauwelle aufgrund der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs in heutiger Zeit Seltenheitswert. Die Teilnahme an kirchlichen Ritualen verfällt seit den 60er Jahren kontinuierlich. Für Kirchenbauten vor allem in Citylagen oder in schwach besiedelten Gebieten Ostdeutschlands werden Umnutzungen oder Stillegungen aufgrund der Lockerung der kirchengemeindlichen Struktur teilweise unausweichlich. Auch Synagogenneubauten erregen Aufsehen, weil sie so selten vorkommen. Für Architekten ist die Projektierung eines Sakralbaus daher immer etwas Besonderes: Es lockt sie der Raum, der nicht den Zwängen des Alltäglichen gehorcht; nicht praktisch und profitabel sein muss, der nur dem Nichtbeschreiblichen zu dienen hat. Hier darf der Architekt zeigen, was er sein kann: ein Künstler der Transzendenz.Im Gegensatz zum oben Erwähnten erlebt der Bau repräsentativer Moscheen seit Anfang der 90er Jahre einen Boom. Solche Vorhaben lösen in der Mehrheitsgesellschaft in vielen Fällen heftige Reaktionen aus und zeigen deren Besorgnis, der Islam werde sich nicht mit dem Status der Gleichrangigkeit in einer inzwischen religiös-pluralen Gesellschaft zufrieden geben, sondern sich unter anderem durch sichtbare bauliche Präsenz in unseren Städten auf Dominanz ausrichten.Books on Demand GmbH, Überseering 33, 22297 Hamburg 56 pp. Deutsch.