Repunzierung (1 risultati)

Cirkular. Von dem k. k. mährisch und schlesischen Landesgubernium. Abänderung des 13. und 14 § des Punzirungs und Repunzirungszirkulars vom 21. August 1806.
Mährisch Schlesisches Landesgubernium.- Punzierung / Repunzierung.
Editore: Brünn, 2. Jänner 1807. Prokop Graf von Lazanzky., 1807
- Brossura
Da: Antiquariat MEINDL & SULZMANN OG, Wien - Vienna, AustriaAntiquariat MEINDL & SULZMANN OG
Contatta il venditoreVenditore con 5 stelleCondizione: Usato
EUR 65,00
EUR 35,00 spedizioneSpedito da Austria a U.S.A.Quantità: 1 disponibile
Aggiungi al carrelloKl.-Folio (ca. 34 x 22 cm). Mit 5 gefalteten Tabellen. 2 Bll. Br. mit Rückenfalz (gebräunt und unterschiedlich braunfleckig. Ränder tlw. lappig und rissig). ". Von dem Tage der Bekanntmachung dieses Cirkulars, sind die fremden Reisenden von der einsweiligen Erlegung der Punzirungstaxe in Ansehung jener Gold und Silbergeräthe, welches sie zu ihrem Gebrauche und nicht zum Handel mit sich führen, enthoben.".- Tabelle I) "Wie viel nämlich für diejenigen Silbergeld- Gold- oder Werthsbeträge nach dem Verhältnisse der bezichneten Entfernung in Folge . bey der k. k. fahrenden Post an Porto zu bezahlen ist, welche in den ungarisch und galizischen Provinzen aufgegeben werden . Wien 7. Januar 1807".- II) "Wie viel nämlich für diejenigen Silbergeld- Gold- oder Werthsbeträge nach dem Verhältnisse der bzeichneten Entfernung in Folge . bey der k. k. fahrenden Post an Porto zu bezahlen ist".- III) "Frachten-Tariff. Nach welchem der Porto bey der k. k. fahrenden Post in Folge eines höchsten Hofdecrets . nach dem Verhältnisse des nachstehenden Gewichtes und der Entfernung von vier zu vier Meilen in den deutscherbländischen Provinzen zu bezahlen ist".- IV) "Frachten-Tariff. Nach welchem der Porto bey der k. k. fahrenden Post in Folge eines . Hofdecrets . in den ungarisch und galizischen Provinzen zu bezahlen ist".- V) "Bankozettel-Tariff für die mit den k. k. Postwägen versendeten Bankozettel, öffentliche Fonds- Obligazionen, Wechselbriefe à Vista, und Anweisungen an Ueberbringer u.s.w.".…