Stämpfli bearb (1 risultati)

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    • Editore: Bern, Stämpflische Buchdruckerei [Stämpfli] (G. Hünerwadel) 1856., 1856

      • Brossura

      Da: Franz Kühne Antiquariat und Kunsthandel, Affoltern am Albis, SvizzeraFranz Kühne Antiquariat und Kunsthandel

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      8°. 1 Bl. (Titel), 141 SS. OBrosch. (etwas knittrig und v.a. Rückendeckel fleckig, obere Ecke des Vorderdeckels mit sauber hinterlegter Reparaturstelle). Buchblock schiefgedrückt, Vorderdeckel und vordere Lagen mit runder, stempelähnlicher Druckspur im Aussensteg, Ecken der ersten Lage gebräunt (ausserhalb Text), hinterste Lage etwas stockfleckig (eher blass). Alters- und Gebrauchsspuren, Besitzerstempel und herald. Blindprägestempel a. Titel. Gesamthaft grossenteils sauberes, recht ordentliches Exemplar. Autoren gem. Dierauer und ZB Zürich. IDS Zürich Universität als einzige mit Angabe ? Schärer, Karl et al., Red.?; Barth 8306 (anonym, wie u.a. auch SNB). Die Schrift ist ohne jegliche editorische Angaben erschienen und enthält auch keine Hinweise auf Autor- oder Herausgeberschaft. Das Impressum befindet sich lediglich auf dem OBrosch.-Rückendeckel. ? Frühe authentische, bibliographisch nur sehr rudimentär erfasste Schrift zum Neuenburgerhandel von 1856/1857 als gedruckte relevante amtliche Quelle, deren Stellenwert allerdings nicht ganz einfach zu bestimmen ist. Den verbindlichsten Hinweis liefert Johannes Dierauer: ?In einer Denkschrift*, die er den Kabinetten sämtlicher europäischer Staaten, der Regierung in Washington und der Presse des In- und Auslands zustellte, beleuchtete er [i.e. der Bundesrat] die Neuenburgerfrage von der historischen, rechtlichen und politischen Seite und wies die Unmöglichkeit einer Restauration vom neuenburgischen, schweizerischen, europäischen und völkerrechtlichen Gesichtspunkte nach.? Dazu *Fussnote 3 mit der Bibliographie: Mémoire du conseil fédéral sur la question de Neuchâtel. Edition autorisée par la Chancellerie fédérale (Berne et Neuchâtel 1856). Deutsche Übertragung: Denkschrift über die Neuenburgerfrage. Sie wurde auf Grund eines Entwurfes des Neuenburger Staatsrats Aimé Humbert von [wohl: Nationalrat Maurice] Barman und [wohl: Jakob] Stämpfli ausgearbeitet. (Dierauer 6.1, Bern 1931, p. 415). ? Edgar Bonjour erwähnt in seinen Arbeiten die Schrift jeweils nur kurz und ohne Quellenbeleg: ?Nach den Verträgen von 1815 hatte das Ausland bei der Lösung der Neuenburger Frage ein Wort mitzureden. [.] [Bundesrat Jakob] Stämpfli erklärte mit äusserster Bestimmtheit, es liege gar nicht in der Macht des Bundesrates, in die Befugnis der richterlichen Behörde einzugreifen [.]. Die einmütige Schweiz werde sich einer Intervention mit den Waffen widersetzen. Die Denkschrift des Bundesrates, die er allen auswärtigen Regierungen überreichte, bewegte sich in ähnlichen Gedankengängen. Sie anerkannte das Recht des Königs von Preussen auf Neuenburg nicht und machte deshalb den übelsten Eindruck.? (Geschichte der Schweiz im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert. Zürich 1937, p. 187). Ähnlich äussert sich auch Dierauer: ?Die Denkschrift, eine ?machtvolle Darlegung? des schweizerischen Standpunktes, verfehlte ihren Eindruck nicht, rief aber [.] geharnischte Erwiderungen? hervor.? (loc. cit. f.). Bonjour wiederum stellt zwanzig Jahre nach der ?Geschichte der Schweiz? in seiner spezifischen Monographie den Vorgang komplexer und differenzierter dar, hält am Kern der Kritik jedoch fest: ?Der Bundesrat leitete die ganze verwickelte Neuenburger Angelegenheit von Anfang an selbstherrlich, unter Ausschaltung sogar des Mitspracherechts der gesetzgebenden Räte. Und innerhalb des Bundesrates war es der Chef des politischen Departements, Präsident Jakob Stämpfli, der den Handel selbständig, fast eigenmächtig führte, wobei ihm seine Kollegen Gefolgschaft leisteten. Es ist erstaunlich, wie dieser dürftig gebildete Kleinbauernsohn mit durchdringendem Scharfblick den höchst komplizierten Fall erfasste, wie er den - einseitigen - Rechtsstandpunkt des schweizerischen Radikalismus wirkungsvoll verteidigte und die politischen Vorteile der Eidgenossenschaft geschickt ausnützte. [.] Bei aller Anerkennung von Stämpflis überlegener Geschäftsführung im Neuenburger Konflikt muss doch auch zugegeben werden, dass er verschiedene Fehler beging. So war es unklug, in der vom Bundesrat veröffentlichten und auch im Ausland verteilten Denkschrift über die Neuenburger Frage das historische Recht des Königs von Preussen auf sein Fürstentum zu negieren. Der Bundesrat hätte besser daran getan, dieses augenscheinliche Recht anzuerkennen, dagegen in sorgfältiger Argumentation dessen Unvereinbarkeit mit der neuen, einheitlicheren Bundesverfassung darzulegen.? (Ders., Der Neuenburger Konflikt 1856/57. Basel 1957, p. 197). Nochmals 13 Jahre danach formuliert Edgar Bonjour unter dem Aspekt der schweizerischen Neutralität: ?Die Denkschrift, die der Bundesrat veröffentlichte und an alle Höfe sowie nach Washington sandte, wollte beweisen, dass die Schweiz Neuenburg de jure besitze. Sie erreichte ihren Zweck nicht, weil sie zum Teil mit Gründen arbeitete, die sich gegen die Schweiz selber wandten. Bedenklich war es, dass sie die Gültigkeit der Verträge von 1815 bezweifelte, auf denen der Gebietsumfang der Schweiz und ihre Neutralität beruhten.? (Ders., Geschichte der schweizerischen Neutralität, 1, 5. Aufl., Basel 1970, p. 343). ? Zum konfliktiven, die Grossmächte gehörig beschäftigenden Neuenburgerhandel vgl. einfach und prägnant J. Schollenberger, Geschichte der schweizerischen Politik. Frauenfeld 1905, pp. 357?360; vorliegende Schrift als Quelle angegeben. Aus neuerer Sicht s. H. v. Greyerz, in: Handbuch der Schweizer Geschichte, 2, 1977, pp. 1043?1045. Der Autor meint u.a., es habe sich erwiesen, ?dass die Schweiz in einer kräftigen Aufwallung ihres Nationalgefühls entschlossen war, einem militärischen Vorstoss Preussens durch Süddeutschland mit gleichen Mitteln entgegenzutreten und den Krieg um die republikanische Form Neuenburgs auf sich zu nehmen.? (p. 1044). Das aktuellere und eventuell vorläufige Fazit lautet: ?Der Festigkeit Englands und dem Geschick Napoleons III. war es zu verdanken, dass die Krise nicht nur zugunsten der Schweiz gelöst werden konnte, sondern dass auch dem preussischen König Friedrich Wilh.