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Paese del venditore

  • Veremund von Lochstein (d. i. Peter von Osterwald).

    Editore: Straßburg [d. i. München], ohne Drucker, 1767., 1767

    Da: Versandantiquariat Wolfgang Friebes, Graz, Austria

    Membro dell'associazione: ILAB VDAO

    Valutazione del venditore 5 su 5 stelle 5 stelle, Maggiori informazioni sulle valutazioni dei venditori

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    Prima edizione

    EUR 120,00

    Spedizione EUR 72,50
    Spedito da Austria a U.S.A.

    Quantità: 1 disponibili

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    Condizione: 0. Erstausgabe dieser Verteidigungsschrift von Peter von Osterwalds berühmte Schrift über die Unabhängigkeit der weltlichen von der geistlichen Macht. - Einband etw. berieben u. bestoßen. Rückenschild m. kl. Randabsplitterungen. Etw. gebräunt u. stockfleckig. - ADB XXIV, 525. ge Gewicht in Gramm: 500 8°. Mit einigen Holzschn.-Vignetten u. -Initialen. 2 Bll., 254 S., 1 Bl., Ldr. d. Zt. a. 5 Bünden m. reicher Rückenverg., goldgepr. Rückenschild u. dreiseitig gespränkeltem Rotschnitt.

  • Immagine del venditore per Veremunds von Lochstein Antwort auf die Fragen eines ungenannten Mitglieds der churbaierischen Akademie der Wissenschaften wegen der geistlichen Immunität in zeitlichen Dingen. venduto da Antiquariat  Braun

    EUR 70,00

    Spedizione EUR 40,00
    Spedito da Germania a U.S.A.

    Quantità: 1 disponibili

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    Condizione: Gut. 22 x 17 cm. 2 Bll., 254 Seiten, 1 Bl. *Nicht in VD18. - Der früh zum Katholizismus konvertierte Peter von Osterwald erwarb sich in Bayern Kirchenhistoriker, fürstbischöflich-Freisingischer und Geheimrat eine gewisse wissenschaftliche Stellung und galt bald als "führender Programmatiker" der kurbayerischen Kirchenpolitik (Manfred Weitlauff, in NDB 19 (1999), S. 622). Unter dem Pseudonym veröffentlichte er 1766 eine staatskirchenrechtliche Programmschrift über die geistliche Immunität. In ihr wandte er sich gegen die kurialistische Theorie, besonders des Kardinals Bellarmin, wonach der Papst der Herrscher aller Staaten sei. Diese Argumentation für die Staatssouveränität wurde sofort indiziert und in den folgenden Jahren kontrovers diskutiert. Hier eine Antwort Osterwalds auf eine Kritik aus der neugegründeten Bayerischen Akademie der Wissenschaften (welcher er selbst angehörte), aus dem folgenden Jahr, die wegen der Indizierung im französischen Straßburg gedruckt werden musste. - Einband etwas verblasst bzw. lichtrandig. Innen aber sauber und insgesamt gut erhalten. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 500 Pappband der Zeit mit Rückenschild.

  • Immagine del venditore per Gründe sowohl für als wider die geistliche Immunität in zeitlichen Dingen. venduto da Antiquariat Bookfarm

    Lochstein, Veremund von [i.e. Peter von Osterwald]:

    Lingua: Tedesco

    Editore: Straßburg, 1766

    Da: Antiquariat Bookfarm, Löbnitz, Germania

    Valutazione del venditore 5 su 5 stelle 5 stelle, Maggiori informazioni sulle valutazioni dei venditori

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    Prima edizione

    EUR 180,00

    Spedizione EUR 40,00
    Spedito da Germania a U.S.A.

    Quantità: 1 disponibili

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    15 Bll., 280 SS., 5 Bll. Holzmann-Bohatta III, 2741; vgl. ADB XXIV, 525f, NDB XIX, 622f. - Erste Ausgabe dieser vom deutschen katholischen Theologen und Staatsmann Peter von Osterwald (1718 - 1778) unter dem Pseudonym Veremund von Lochstein verfassten kirchenrechtlichen Schrift, die gegen das Prinzip der kirchlichen Immunität in weltlichen Dingen gerichtet ist. "Die Schrift entwickelt zunächst objectiv die von klerikaler Seite aufgestellten Gründe für die geistliche Immunität, zieht dann mit scharfen Gründen und dabei ruhig zu Felde gegen die curialistische Theorie, besonders des Cardinals Bellarmin, wonach der Papst der König der Könige, Fürst der Fürsten, souveräner Herrscher aller Staaten sei, legt dar, daß der Geistliche in weltlichen Dingen weder für seine Person, noch seine Güter eine Exemtion beanspruchen könne, daß der Staat souverän und von der geistlichen Gewalt gänzlich unabhängig sei. Seine Argumente sind wesentlich Febronius entlehnt. Die Schrift rief einen Sturm hervor. Der Fürstbischof Clemens Wenzel von Freising erließ ein öffentliches Verbot vom 13. August 1766 dagegen, welches auch im Kurfürstenthum an den Kirchenthüren angeschlagen wurde. Der Kurfürst cassirte dasselbe mit Erlaß vom 29. August als 'einen sonderbaren Eingriff in unseren Landeshoheitsrechte', drohte den Geistlichen Temporaliensperre, den Weltlichen 'willkührliche Straff' an, wenn sie es nicht fortnähmen, rechtfertigte das Buch, weil es 'keine Glaubens- und Religions-Sachen, sondern nur landesherrliche Gerechtsame und Befugnisse' abhandle, verbot die Gegenschriften und die Abhandlung Bellarmin's über die Päpstliche Gewalt in zeitlichen Dingen, sah selbst die zweite Auflage durch und ernannte O. am 30. August 1768 zum ersten Director des geistlichen Raths. Auf den Index wurde es am 26. Mai 1767 gesetzt." (ADB). - Gering bestoßen, berieben und nachgedunkelt, ein sehr gutes Exemplar. Buch aus der ehemaligen Bibliothek des bayerischen Heimatforschers Christian Frank. Mit alter handschriftlicher Bibliothekssignatur. 210000005462 ATX03338 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 532 4° , dekorativer Lederband der Zeit mit goldgeprägtem Rücken und marmorierten Spiegeln und Vorsätzen.

  • EUR 120,00

    Spedizione EUR 35,00
    Spedito da Austria a U.S.A.

    Quantità: 1 disponibili

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    Kl.-4°. 16 Bll., 288 SS. Pp. d. Zt. mit hs. Rtitel (fleckig, beschabt u. bestoßen, Rücken u. Ecken restauriert). Vgl. ADB XXIV, 525.- Zweite Ausgabe (EA 1766) des wichtigen Dokuments des Machtkampfs zwischen Kirche und Staat im späten 18. Jahrhundert. Der umfassend gebildete Peter von Osterwald (1718-1778) war nach längerer Lehrtätigkeit bei den Benediktinern Beamter bei Kurfürsten von Bayern. "Von großer Bedeutung war die im Auftrag des Kurfürsten von ihm unter Pseudonym . verfasste Schrift . entwickelt zunächst objectiv die von klerikaler Seite aufgestellten Gründe für die geistliche Immunität, zieht dann mit scharfen Gründen und dabei ruhig zu Felde gegen die curialistische Theorie . wonach der Papst der König der Könige . sei . Seine Argumente sind wesentlich Febronius entlehnt. Die Schrift rief einen Sturm hervor. Der Fürstbischof Clemens Wenzel von Freising erließ ein öffentliches Verbot . auf den Index wurde es am 26. Mai 1767 gesetzt" (ADB).- Titel mit Bibl.-Stempel, durchgehend gebräunt u. stockfleckig.

  • Immagine del venditore per Gründe sowohl für als wider die Geistliche Immunität in zeitlichen Dingen. - venduto da Antiquariat Tautenhahn

    Veremund von Lochstein [d.i.: Peter von Osterwald]

    Editore: Straßburg [fingiert] o.V., 1766

    Da: Antiquariat Tautenhahn, Lübeck, Germania

    Membro dell'associazione: GIAQ ILAB VDA

    Valutazione del venditore 5 su 5 stelle 5 stelle, Maggiori informazioni sulle valutazioni dei venditori

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    EUR 180,00

    Spedizione EUR 105,00
    Spedito da Germania a U.S.A.

    Quantità: 1 disponibili

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    [15] Bll., 280 [recte: 288] Seiten, 5 einseitig bedruckte Bll. (Errata), älterer Halbpergamentband mit handschriftlichem Rückentitel, farbiger Blattschnitt, 20,5 x 16,5 cm. EA (eine zweite Auflage erschien 1767). ADB 24, 525; Weller 1, 100. - Die Schrift, verfasst im Auftrag des Kurfürsten Maximilian Josef von Bayern, "entwickelt zunächst objectiv die von klerikaler Seite aufgestellten Gründe für die geistliche Immunität, zieht dann mit scharfen Gründen und dabei ruhig zu Felde gegen die curialistische Theorie, besonders des Cardinals Bellarmin, wonach der Papst der König der Könige, Fürst der Fürsten, souveräner Herrscher aller Staaten sei, legt dar, daß der Geistliche in weltlichen Dingen weder für seine Person, noch seine Güter eine Exemtion beanspruchen könne, daß der Staat souverän und von der geistlichen Gewalt gänzlich unabhängig sei. [.] Die Schrift rief einen Sturm hervor" (ADB). Ein erster Zensurerlass durch FürstbischofClemens Wenzelvon Freising erging am 13. August 1766. Am 26. Mai 1767 geriet es auf den Index Romanus. - Beigebunden: "Zwo merkwürdige Verordnungen des königlichen französischen Staatsraths. Vom 24. May 1766 in Ansehung der Rechte der geistlichen und weltlichen Macht, und ihrer beyderseitigen Gränzen. Aus dem Französischen ins Deutsche übersetzet, und mit einem Vorberichte und etlichen Anmerkungen versehen" (o.O. o.V. 1766, 44 Seiten). - Provenienz: Francisco-Carolinum (älterer Stempel auf dem Titelblatt; das hintere fliegende Vorsatzblatt rückseitig mit jüngerem Besitz- und Ausscheidungsvermerk). - Berieben und bestoßen; teils fleckig; einige wenige Seiten etwas eingerissen; gutes Exemplar in attraktivem Einband.

  • Immagine del venditore per Gründe sowohl für als wider die geistliche Immunität in zeitlichen Dingen. venduto da Antiquariat Bookfarm

    Lochstein, Veremund von [i.e. Peter von Osterwald]:

    Lingua: Tedesco

    Editore: Straßburg, 1769

    Da: Antiquariat Bookfarm, Löbnitz, Germania

    Valutazione del venditore 5 su 5 stelle 5 stelle, Maggiori informazioni sulle valutazioni dei venditori

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    EUR 120,00

    Spedizione EUR 40,00
    Spedito da Germania a U.S.A.

    Quantità: 1 disponibili

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    [16] Bl., 336 S. Vom deutschen katholischen Theologen und Staatsmann Peter von Osterwald (1718 - 1778) unter dem Pseudonym Veremund von Lochstein verfasste und erstmals 1766 veröffentlichte, gegen das Prinzip der kirchlichen Immunität in weltlichen Dingen gerichtete, kirchenrechtliche Schrift. "Die Schrift entwickelt zunächst objectiv die von klerikaler Seite aufgestellten Gründe für die geistliche Immunität, zieht dann mit scharfen Gründen und dabei ruhig zu Felde gegen die curialistische Theorie, besonders des Cardinals Bellarmin, wonach der Papst der König der Könige, Fürst der Fürsten, souveräner Herrscher aller Staaten sei, legt dar, daß der Geistliche in weltlichen Dingen weder für seine Person, noch seine Güter eine Exemtion beanspruchen könne, daß der Staat souverän und von der geistlichen Gewalt gänzlich unabhängig sei. Seine Argumente sind wesentlich Febronius entlehnt. Die Schrift rief einen Sturm hervor. Der Fürstbischof Clemens Wenzel von Freising erließ ein öffentliches Verbot vom 13. August 1766 dagegen, welches auch im Kurfürstenthum an den Kirchenthüren angeschlagen wurde. Der Kurfürst cassirte dasselbe mit Erlaß vom 29. August als 'einen sonderbaren Eingriff in unseren Landeshoheitsrechte', drohte den Geistlichen Temporaliensperre, den Weltlichen 'willkührliche Straff' an, wenn sie es nicht fortnähmen, rechtfertigte das Buch, weil es 'keine Glaubens- und Religions-Sachen, sondern nur landesherrliche Gerechtsame und Befugnisse' abhandle, verbot die Gegenschriften und die Abhandlung Bellarmin's über die Päpstliche Gewalt in zeitlichen Dingen, sah selbst die zweite Auflage durch und ernannte O. am 30. August 1768 zum ersten Director des geistlichen Raths. Auf den Index wurde es am 26. Mai 1767 gesetzt." (ADB) - Einband etw. berieben u. bestoßen, Buchblock stellenw. etw. wasserfleckig, ein paar Seiten eckknittrig, ansonsten sehr gut erhalten. Ehemaliges Bibliotheksex. mit Stempel und Rückensignatur. atx HW83 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550 8° , Halbpergament d. Zt. mit dekorativem Buntpapierbezug. Verbesserte Aufl., Nachdruck der Strassburger-Aufl.